17.5305 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 1. Oktober 2016 ist die "pfefferscharfe" Gesetzgebung zur Ausschaffung krimineller Ausländer in Kraft. Dem Vernehmen nach ist die sogenannte Härtefallklausel bereits rund fünfzigmal angewendet worden.
Ist diese Zahl richtig, und wie viele Wegweisungsverfügungen sind demgegenüber seit dem 1. Oktober 2016 ausgesprochen worden, aufgeschlüsselt nach Delikten, Kantonen und deren Nationalitäten?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat am 6. Juni 2017 die Anzahl der rechtskräftigen Landesverweisungen publiziert, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 ausgesprochen worden sind und bis zum 30. April 2017 ins Strafregister eingetragen wurden. Gemäss dieser Statistik wurden im genannten Zeitraum 14 Verurteilungen mit einer Landesverweisung gemäss Artikel 64a oder Artikel 64a StGB ausgesprochen. Da es sich noch um eine kleine Zahlenmenge handelt, wurden die Daten nicht nach Kanton und Straftat gesondert ausgewiesen. Die in der Frage erwähnte Zahl zur Härtefallklausel bezieht sich auch auf das Jahr 2017. Diese Zahl kann vom BFS nicht bestätigt werden. Die Daten zur Anwendung der Härtefallklausel für das Jahr 2017 werden erst im Juni 2018 zur Verfügung stehen.