17.5364 · Fragestunde. Frage · 2017-09-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der beruflichen Integration von Flüchtlingen gibt es bei sozialen Institutionen (Wohnheimen) grosse Probleme mit komplett integrations- und arbeitsunwilligen Personen, insbesondere aus Ostafrika, die sich sämtlichen Bemühungen der Verantwortlichen widersetzen und auf Kosten der Gemeinden ein regelrechtes Asylschmarotzerleben führen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen den Verantwortlichen von Wohnheimen offen, um integrations- und arbeitsunwillige Personen zu sanktionieren?