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17.5381 · Fragestunde. Frage · 2017-09-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Kanton Aargau klagt über markante Überschreitungen der Grenzwerte beim Fluglärm, insbesondere in den Spätabendstunden.

Welche Massnahmen trifft der Bund, damit die Flughafen Zürich AG ihren Pflichten nachkommt und kurz- bis mittelfristig die genehmigte Lärmbelastung eingehalten wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet die Flughafen Zürich AG (FZAG), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen. Für den Ende September einzureichenden Bericht zum Betriebsjahr 2016 hat das Bazl von der FZAG Erklärungen zu einem Massnahmenprogramm verlangt, mit dem der Flughafen zusammen mit der Flugsicherung Skyguide und der Fluggesellschaft Swiss die Verspätungen reduzieren will. Weitere mögliche Massnahmen sind im Bereich der Fluglärmgebühren und hinsichtlich Erneuerung der Flugzeugflotten zu prüfen. Der Flughafen wird sich auch dazu äussern, ob es denkbar sei, am Abend weniger Zeitfenster für Landungen und Starts zur Verfügung zu stellen. Sollte sich zeigen, dass aus sicherheitstechnischen oder betrieblichen Gründen keine Massnahmen zur Lärmreduktion möglich sind, ist gemäss SIL eine Anpassung der zulässigen Lärmbelastung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Luftfahrtgesetz zu prüfen.

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