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17.5479 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Wieso wurde Artikel 57 der Zivilstandsverordnung gestrichen, wenn ja schon vorher eine Einsprache im Einzelfall möglich war?

2. Wie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die amtliche Bekanntmachung von Zivilstandsereignissen nicht von grossem öffentlichen Interesse ist? Bestehen Umfragen dazu?

3. Wie sinnvoll ist es, wenn alle Kantone eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müssen?

4. Wenn die Publikation gestützt auf kantonales Recht zulässig ist, müsste dann das auf bundesrechtlicher Ebene nicht auch gelten?

Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar | Lexipedia | Lexipedia