17.5596 · Fragestunde. Frage · 2017-12-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Es ist nun bald zehn Jahre her, dass der Bundesrat am 28. Februar 2008 aus dem Ergebnis einer Vernehmlassung den Schluss zog, es sei darauf zu verzichten, eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internetprovider auszuarbeiten und neue Ermittlungskompetenzen des Bundes festzulegen.
Prüft er heute eine Regelung analog dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Deutschland Plattformbetreiber verpflichtet, "offensichtlich strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden zu löschen?