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18.3503 · Interpellation · 2018-06-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Gemäss Schätzungen nehmen die kosmetischen Operationen in der Schweiz jährlich um 5 bis 10 Prozent zu, alleine 2014 wurden über 50 000 Eingriffe registriert. Verfügt der Bundesrat über genaue Zahlen über die langfristige Entwicklung? Um welche Operationen handelt es sich? Wer lässt sich operieren (Geschlecht, Alter)? Was sind die Begründungen für die Eingriffe?

2. Wie gross ist die Branche in der Schweiz?

3. Expertinnen und Experten registrieren eine Zunahme bei kosmetischen Operationen an Genitalien, insbesondere der Labioplastik. Verfügt der Bundesrat über genaue Zahlen? Wenn nein, ist er bereit, die Entwicklung in Zukunft genauer zu beobachten und entsprechende Daten zu erheben?

4. Bisher fehlen Langzeitstudien zu den körperlichen und psychosozialen Effekten der Labioplastik. Plant der Bundesrat Abklärungen dazu?

5. Auf was führt er den Trend der kosmetischen Operationen an Genitalien zurück? Teilt er die Einschätzung, dass gesellschaftliche Rollenbilder, Stereotype und Normen bezüglich Geschlecht und Ästhetik entscheidend sind für den Umgang und die Selbstsicherheit in Bezug auf den eigenen Körper, gerade bei (jungen) Frauen?

6. Welche Informationspflicht haben Ärztinnen und Ärzte vor einem Eingriff? Sind die Informations- und Abklärungspflichten ausreichend geregelt und kontrolliert?

7. Das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (Cedaw) sowie zukünftig die Istanbul-Konvention des Europarates verpflichten die Unterzeichnerstaaten zum Schutz der Gesundheit sowie zur Beseitigung von genderstereotypen Normen, Bildern, Rollenverteilungen und Verhaltensmustern. Tut die Schweiz diesbezüglich genug?

8. Wie schätzt der Bundesrat folgende Möglichkeiten zur Eindämmung dieses Trends ein:

a. Generelles oder partielles Werbeverbot für kosmetische Operationen im Genitalbereich?

b. Zwingende psychosexuelle Beratung durch eine unabhängige Fachperson vor jeder Operation?

c. Verstärkung und Präzisierung der Informationspflicht der Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Patientinnen und Patienten?

d. Verbot von Eingriffen an Genitalien ohne medizinische Indikation vor dem 18. Altersjahr?

e. Eine ganzheitliche, systematische und fortschrittliche Sexualbildung, die Normen und Vielfalt von Genitalien sowie die Auswirkungen von operativen Eingriffen thematisiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-5. Da kosmetische Operationen in der Regel ambulant durchgeführt und die Kosten meistens nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, verfügt der Bundesrat dazu über keine aussagekräftigen Zahlen. Der Bundesrat plant keine Studien zu dieser Thematik.

6. Für kosmetische Operationen gelten für Ärztinnen und Ärzte die gleichen Anforderungen wie bei anderen medizinischen Eingriffen. So müssen sowohl die dem Eingriff vorangehende Abklärung als auch der Eingriff selber dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaften entsprechen. Zudem gilt das Prinzip der aufgeklärten Einwilligung, wonach ein medizinischer Eingriff nur durchgeführt werden darf, wenn die Patientin oder der Patient nach Erhalt aller relevanten Informationen vorgängig eingewilligt hat. Die Ärztin oder der Arzt muss namentlich über die Diagnose, über die Behandlungsoptionen und deren Ablauf, Kosten und Wirkung sowie über die jeweiligen Chancen und Risiken informieren. Umfang und Detaillierungsgrad der Informationen richten sich dabei insbesondere nach der Schwere des vorgesehenen Eingriffs.

7. Das UN-Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Cedaw) und die am 1. April 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention des Europarates enthalten Anforderungen zum Schutz der Gesundheit von Frauen und Mädchen sowie zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen, zu denen die Schweiz periodisch im Rahmen des Staatenberichtes ihr Engagement ausweist, letztmals im 4. resp. 5. Staatenbericht zum UN-Übereinkommen, der am 2. November 2016 in Genf dem Cedaw-Ausschuss vorgestellt wurde. Die Frage von kosmetischen Operationen war bislang kein Thema. Auch die aktuellen Empfehlungen des Ausschusses an die Schweiz sind in den Bereichen "Gesundheit" sowie "Stereotype und schädliche Praktiken" auf andere Themen ausgerichtet.

8. Der Bundesrat ist der Meinung, dass solche Eingriffe im geltenden Recht, namentlich durch das Prinzip der aufgeklärten Einwilligung und durch die ärztliche Sorgfaltspflicht, genügend geregelt sind und dass für den Bund kein Handlungsbedarf besteht. Für die Aufsicht über die Berufsausübung von Medizinalberufen sind in erster Linie die Kantone zuständig.

Antwort des Bundesrates.