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18.3574 · Interpellation · 2018-06-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die zivile und militärische Friedensförderung ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Aufgaben des Bundes. Das einzige militärische Kontingent in diesem Bereich sendet die Schweiz seit bald 20 Jahren nach Kosovo: die Swisscoy, mit maximal zirka 190 Armeeangehörigen und mehreren zivilen Experten. Dazu kommen zahlreiche weitere militärische und zivile Engagements der Schweiz auf der ganzen Welt. Ich erwähne hier nur einige: Kongo (12), Kolumbien (5), Ghana (4), Korea (5), Mali (14), Mittlerer Osten: Israel, Syrien, Libanon, Ägypten, Jordanien (15), Besetzte Gebiete von Palästina (6), Senegal (2), Ukraine (16), USA (11) usw.

Total handelt es sich um 360 Personen, welche in verschiedenen Missionen die Schweiz vertreten (Stand vom 1. März 2018).

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat bei der weltweiten Friedensförderung?

2. Welche Strategie verfolgt er mit der Swisscoy nach bald 20 Jahren heute noch in Kosovo?

3. Im Rahmen der APK-Reise in Brüssel besuchten wir auch die Nato-Schweizermission. In einem Referat war die Rede davon, dass die Schweiz einen "General" für das Kosovo-Engagement stellen könnte. Was ist der aktuelle Stand betreffend "Stellvertretender Kommandant" bei der KFOR?

4. Wäre es mit der Übernahme einer Stelle in der Führung der KFOR (Stellvertretender Kommandant) der Schweiz effektiv möglich, die Entwicklung des Engagements in Kosovo massgebend zu beeinflussen und so die Sichtbarkeit der Schweiz sowie die Stabilität des Balkans zu erhöhen?

5. Wir alle sind bemüht, den Steuerfranken unserer Bevölkerung sinnvoll und effektiv einzusetzen. Wie stellt er sicher, dass auch die investierten finanziellen Mittel im Bereich Friedensförderung die "Sichtbarkeit" der Schweiz erhöhen?

6. Ist es im Interesse unseres Landes, die Kräfte in zahlreichen internationalen, kleinen und kleinsten Missionen zu zerstreuen, anstatt sich auf einige wenige Projekte zu konzentrieren und diese auch intensiv zu begleiten?

7. Wie viel kostet dieses weltweite friedensfördernde Engagement (zivil und militärisch) des Bundes den Steuerzahler jährlich?

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat ist die Förderung von Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung eng miteinander verbunden. Er pflegt über das EDA und das VBS die enge Koordination zwischen der zivilen und der militärischen Friedensförderung.

Dabei ist zu beachten, dass die Rechtsgrundlagen für zivile und für militärische Friedensförderung unterschiedlich sind. Für die militärische Friedensförderung ist das Gesetz restriktiver, da für einen solchen Einsatz ein Uno- oder OSZE-Mandat vorliegen muss. Zudem ist der Bundesrat für die Anordnung eines Einsatzes zuständig, während bei der zivilen Friedensförderung der Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen ans EDA delegiert hat. Erfolgt der Einsatz bewaffnet und dauert er länger als drei Wochen, muss er vom Parlament genehmigt werden.

Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:

1. Die strategische Ausrichtung des internationalen Engagements für den Zeitraum 2017-2020 - auch im Bereich der zivilen Friedensförderung - hat das Parlament im Rahmen seiner Behandlung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 am 26. September 2016 beschlossen und dazu den Rahmenkredit "Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit" bewilligt. Mit diesem Rahmenkredit setzt sich der Bundesrat ein für nachhaltigen Frieden, für den Schutz der Zivilbevölkerung, für die Achtung der Menschenrechte sowie für den Schutz von Vertriebenen, gefährdeten Migrantinnen und Migranten und Opfer des Menschenhandels.

Die militärische Friedensförderung ist ein wichtiges Instrument des sicherheitspolitischen Engagements der Schweiz. Über das sicherheitspolitische Engagement der Schweiz im Ausland äussert sich der Bundesrat ausführlich in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 24. August 2016. Die militärische Friedensförderung hat zum Ziel, ein sicheres Umfeld zu schaffen. Dadurch sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass politische Friedensprozesse greifen und zivile Akteure der Friedensförderung ihre Arbeit ausüben können.

2. Die Stabilität Kosovos ist im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Der Einsatz der KFOR und die Fortführung des Einsatzes der Swisscoy dienen diesem Interesse. Die Fortführung des Einsatzes zusammen mit einer Reduktion des Kontingentsbestandes soll ein politisches Zeichen dafür sein, dass die Lage vor Ort berücksichtigt wird, eine weitere Verlängerung dieses Einsatzes aber kein Automatismus sein darf. Dazu, welche Strategie mit dem militärischen Engagement der Schweiz in Kosovo verfolgt wird, hat sich der Bundesrat einerseits in seiner Botschaft vom 23. November 2016 zur Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis 2020 ausführlich geäussert, andererseits im Bericht 2017 über den Einsatz der Schweizer Kompanie (Swisscoy) in der KFOR zuhanden der Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und des Ständerates.

3. Der Bundesrat steht dieser Möglichkeit positiv gegenüber. Die Nato hat der Schweiz angeboten, den Posten des stellvertretenden KFOR-Kommandanten, im Rang eines Brigadiers, zu besetzen. Dieser Posten ist einem bedeutenden Truppensteller vorbehalten und nicht an eine Nato-Mitgliedschaft geknüpft. Das Interesse der Schweiz, von Herbst 2019 bis Herbst 2020 einen Schweizer Offizier als Stellvertretenden Kommandanten der KFOR zur Verfügung zu stellen, unterstreicht ihr langjähriges Engagement. Entsprechende Abklärungen und Gespräche mit den Militärbehörden der Nato und den involvierten Partnernationen sind im Gang; eine Entscheidung wird im Verlauf des Herbstes 2018 erwartet.

4. Die Übernahme der Funktion des stellvertretenden KFOR-Kommandanten würde die Sichtbarkeit des schweizerischen Engagements bei der Stabilisierung der Sicherheitslage des Westbalkans gegenüber allen Partnern und Parteien erhöhen. Die Ausrichtung des KFOR-Engagements wird von der Nato im Dialog mit allen truppenstellenden Staaten festgelegt. Eine direkte Beeinflussung der Ausrichtung der KFOR obliegt nicht dem stellvertretenden KFOR-Kommandanten.

5. Die Sichtbarkeit der Schweiz in der internationalen Friedensförderung bemisst sich an der Grösse ihres Engagements, der Anzahl des engagierten schweizerischen Personals, namentlich auch an den durch die Schweiz in den internationalen Organisationen besetzten Führungspositionen sowie der Qualität ihrer erbrachten Leistungen. Die Anzahl von engagiertem Militärpersonal spielt insofern eine besondere Rolle, als die nationale Uniform sichtbar für das Engagement des entsendenden Staates steht und auch so wahrgenommen wird.

6. Das VBS kann sich an friedensfördernden Operationen beteiligen, wenn diese auf Grundlage eines Uno- oder OSZE-Mandates errichtet wurden. Eigentliche nationale Schwergewichte werden mit der Entsendung von Kontingenten gesetzt, aktuell auf dem Westbalkan mit Kontingenten in Eufor und KFOR. Bei der Entsendung von Einzelpersonen in Uno-Operationen ist nationale Schwergewichtsbildung gerade nicht erwünscht, weil die Uno im Interesse grösstmöglicher multinationaler Vielfalt explizit keine Konzentration einzelner Staatsangehöriger will.

7. Für die zivile Friedensförderung und menschliche Sicherheit wurden 2017 seitens EDA insgesamt 85 Millionen Franken verbucht, davon 17 Millionen Franken für den Expertenpool zivile Friedensförderung (inkl. Entsendungen). Für den Armeeauftrag Friedensförderung wurden im Jahr 2017 63,8 Millionen Franken verbucht.

Antwort des Bundesrates.