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18.4122 · Interpellation · 2018-11-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die im Juni 2018 veröffentlichte Studie zur Kindswohlgefährdung in der Schweiz zeigt auf, dass bis zu 50 000 Kinder pro Jahr an Kinderschutzorganisationen gelangen, weil sie psychische oder physische Gewalt erleben und Hilfe brauchen. Diese hoch eskalierten Situationen dürften nur die Spitze des Eisberges sein. Vorher ist bereits viel unerkanntes Leid erfahren worden. Die hohe Prävalenz von Kindswohlgefährdungen wirft Fragen auf. Wer identifiziert Opfer von Misshandlungen? Was sind die Gründe der Kindswohlgefährdungen? Welche Gefährdungsformen kommen vor, und wie sehen die konkreten Umstände in der Gefährdungssituation aus? Erst wenn wir Informationen zu den Kindswohlgefährdungen in der Schweiz haben, können wir Rückschlüsse auf das ganze Kindesschutzsystem ziehen, Lücken erkennen und Massnahmen dort ansetzen, wo sie den betroffenen Kindern am stärksten helfen.

1. Wie gedenkt der Bundesrat die Empfehlung Nummer 17 des UN-Kinderrechtsausschusses zur verbesserten Datengrundlage im Kindesschutzbereich umzusetzen?

2. Ist er bereit, eine standardisierte, regelmässige Datenerfassung zur Prävalenz von Gewalt an Kindern einzurichten?

3. Ist er bereit, die erhobenen Daten in einer regelmässigen Berichterstattung zur Kindswohlgefährdung in der Schweiz zu analysieren und die Ergebnisse den Kantonen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Gemäss Empfehlung Nummer 17 des UN-Kinderrechtsausschusses soll die Datenerhebung zur Situation von gefährdeten Kindern sämtliche Bereiche der Kinderrechtskonvention abdecken. Bereits heute existieren zahlreiche Statistiken zu diesen Themenbereichen, welche eine gezielte Auswertung zur Situation von Kindern erlauben. Ergänzend existieren Studien, die zusätzliche Erkenntnisse liefern.

In Bezug auf die Kindswohlgefährdung stehen vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhobene statistische Daten zu häuslicher Gewalt - zu den Geschädigten nach Alter und Geschlecht, zur Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person (z. B. Eltern-Kind-Beziehung), zur Art der Gewalt usw. - zur Verfügung. Diese sind abrufbar unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 19 - Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Häusliche Gewalt. Aufgrund dieser bereits zahlreich existierenden Kennzahlen ist die Datenlage aus Sicht des Bundesrates ausreichend.

Das Erheben der Prävalenz von Gewalt an Kindern müsste auch die nichtgemeldeten Fälle erfassen. Dies ist naturgemäss schwierig, sehr aufwendig und mit Unsicherheiten behaftet. Die hohen Kosten einer solchen Erfassung würden den Erkenntnisgewinn bei Weitem übersteigen. Die Einrichtung einer regelmässigen Datenerfassung zur Prävalenz von Gewalt an Kindern ist daher nicht angezeigt.

3. Der Bundesrat räumt der Bekämpfung von Gewalt an Kindern eine hohe Priorität ein und setzt auf präventive Massnahmen. Ergebnisse neuerer Studien weisen auf einen Handlungsbedarf beim Schutz von Kindern vor Gewalt hin. Deshalb erklärt sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Dezember 2018 zu "Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention" einerseits bereit, die Ergebnisse von Studien wie jener, auf welche die Interpellantin Bezug nimmt, zusammen mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Kantonsebene zu analysieren und gegebenenfalls aufeinander abgestimmte Massnahmen zum besseren Schutz von Kindern vor Gewalt zu definieren. Andererseits will er die Koordination der Interventionen bei allen Formen der Gewalt an Kindern durch die Förderung und Verbreitung von Good Practice verbessern. Der Stand zur Umsetzung dieser Massnahmen für die Bekämpfung von Gewalt an Kindern wird in den nächsten Staatenbericht 2020 zuhanden des UN-Kinderrechtsausschusses einfliessen.

Antwort des Bundesrates.