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18.4128 · Motion · 2018-11-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf eine Definition und ein Regelwerk zu autonomen Waffensystemen hinzuwirken. Auf Basis der Erkenntnisse soll er sich für ein rechtlich verbindliches Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen einsetzen, welches eine Kontrolle/Sanktionierung von Verstössen ermöglichen soll.

Begründung

Fortschritte in Sensorik, Robotik, Computertechnik, bei der künstlichen Intelligenz sind Voraussetzung, dass weltweit führende Militärnationen sich ein Wettrüsten bei der Entwicklung/Herstellung von autonomen Waffensystemen liefern. In völkerrechtlichen Verträgen wurden - erst nach deren Einsatz - Waffen einem Verbot oder klaren Regeln unterworfen. Bei autonomen Waffensystemen existieren, abgesehen vom internationalen Recht (Kriegsvölkerrecht), keine internationalen Regeln. Die humanitäre Tradition und die international geschätzte Rolle als Wegbereiterin des humanitären Völkerrechts gebieten der Schweiz, sich aktiv für die Regulierung autonomer Waffensysteme im Völkerrecht einzusetzen. Wir fordern, dass in einem ersten Schritt - welcher nicht als bindende Voraussetzung für die Einleitung der weiteren Schritte zu verstehen ist - eine klare Definition von autonomen Waffensystemen getroffen wird. Das ist zentral, denn eine international verbindliche Definition ist noch nicht getroffen. Die Erstellung einer solchen ermöglicht die zukünftige Debatte über autonome Waffensysteme. Es muss auch die grundsätzliche ethische Frage geklärt werden, wer in Zukunft die Entscheidung über Leben und Tod treffen soll: Mensch oder Maschine? Damit zusammenhängend: In welchem Ausmass sollen Waffen autonom sein können, wie hoch der Grad an menschlicher Kontrolle? Es sollen verbindliche Regeln erstellt werden, die die Entwicklung, die Herstellung und den Umgang mit autonomen Waffensystemen klar definieren. Damit die erstellte Definition und die Regeln im Umgang mit autonomen Waffensystemen nicht nur als unverbindliche Erklärung fungieren, bedarf es einer völkerrechtlichen Verankerung. Mittels Zusatzprotokoll werden die Regeln verbindlich und haben eine völkerrechtliche Verankerung. Ein Zusatzprotokoll ist verbindlich und somit kontrollierbar. Damit gibt es also klare Leitlinien und Normen für Waffensysteme, ohne positive technologische Entwicklungen in diesem Bereich zu verhindern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Antwort auf die Motion Galladé 17.3214 und die Motion Flach 17.3195 hat sich der Bundesrat zu den Herausforderungen durch die mögliche Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) geäussert. Er legte insbesondere dar, auf welche Weise sich die Schweiz in den Expertengesprächen in Genf im Rahmen der Uno-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW; SR 0.515.091) engagiert.

Die Sicherstellung der Einhaltung des existierenden Völkerrechts stellt für den Bundesrat die Ausgangsposition dar. Sie unterstreicht, dass jeglicher Einsatz von Waffen, also auch von AWS, das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, respektieren muss. In diesem Rahmen setzt sich die Schweiz dafür ein, dass begleitende Massnahmen ergriffen werden, welche die Rechtskonformität von Systemen mit zunehmender Autonomie sicherstellen sollen. Dieser Ansatz schliesst nicht aus, dass gewisse autonome Systeme dereinst spezifisch zu regulieren oder zu verbieten sind. Zudem ist sich der Bundesrat bewusst, dass Waffen mit mehr Autonomie und weniger menschlicher Kontrolle gewichtige ethische Fragen aufwerfen und Ängste schüren. Es muss geprüft werden, inwiefern und unter welchen Bedingungen der Mensch die Entscheidung über Leben und Tod an AWS delegieren kann.

Wie die Motion unterstreicht, ist ein gemeinsames Verständnis der Staaten ein zentraler Ausgangspunkt für eine internationale Regelung. Die Vertragsparteien der CCW sind allerdings noch weit entfernt von einer gemeinsam getragenen Definition von AWS. Um die Arbeiten in der CCW fokussieren zu können, engagiert sich die Schweiz für die Erarbeitung einer Arbeitsdefinition von AWS, ohne aber die CCW-Gespräche zu komplizieren.

Was das Engagement für eine internationale Regelung anbelangt, ist es aus Sicht des Bundesrates vorerst angezeigt, den konkreten Regelungsbedarf, dessen Ausgestaltung und Realisierung genauer zu erörtern. In der CCW zeigen sich hier erhebliche Divergenzen. Solange es keine Einigung darüber gibt, wo die Grenzen zwischen wünschbarer, akzeptabler und nichtakzeptabler Autonomie bei Waffensystemen zu ziehen sind, bleibt eine internationale Regelung in der CCW ausser Reichweite.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat zwar wichtige Punkte der Motion. Er verfolgt derzeit aber nicht das Ziel, primär auf ein rechtlich verbindliches CCW-Protokoll hinzuarbeiten. Vielmehr strebt der Bundesrat an, diese Gespräche in der Substanz voranzubringen, aufbauend auf den bisher identifizierten Leitprinzipien, wie z. B. die Anwendung des Völkerrechts, die Sicherstellung der menschlichen Verantwortlichkeiten und Kontrolle. Die Schweiz setzt sich dabei gemeinsam mit Frankreich und Deutschland für die Erarbeitung einer politischen Erklärung ein. Eine solche politische Erklärung könnte gemeinsame Standpunkte und Prinzipien festhalten, konkrete Arbeiten initiieren sowie den Weg hin zu einer internationalen Regelung bahnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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