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18.4137 · Interpellation · 2018-12-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und rund 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft zur Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was sind genau die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention?

2. Kann der Bundesrat drei konkrete Ergebnisse der Arbeit der Kommission nennen? Als Ergebnis gelten dabei Vorschläge, Berichte oder Mahnungen, welche die Entscheidungen in der Bundesverwaltung oder im Bundesrat nachweislich beeinflusst haben.

3. Wie viel kostet die Kommission insgesamt im Jahr?

4. Wie könnte die Arbeit der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention auch von der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen gemacht werden?

5. Braucht es die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention noch, falls die Arbeit von der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen gemacht werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss Einsetzungsverfügung vom 1. Juli 2015 nimmt die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) insbesondere folgende Aufgaben wahr:

- Kampf gegen die Tabakabhängigkeit und für den Passivrauchschutz

- Beteiligung an den die Tabakprävention betreffenden Vernehmlassungsverfahren

- Verstärkung der Zusammenarbeit und Suche nach Synergien zwischen den verschiedenen Partnern der Tabakprävention

- Information der verschiedenen Kreise, Zielgruppen sowie der Schweizer Bevölkerung zu spezifischen Themen der Tabakprävention nach vorgängiger Rücksprache mit dem Bundesamt für Gesundheit

- Erarbeitung von Fachberichten sowie Vorschläge zur Durchführung von Studien.

2. Die EKTP hat wissenschaftliche Fakten für das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geliefert, das im Mai 2010 in Kraft trat. Der Vorstoss der EKTP zur Rückerstattung der Kosten von Nikotinersatzprodukten hat dazu geführt, dass das Medikament Champix seit Juli 2013 von der Krankenkasse vergütet wird. Zum Thema Marketing und Werbung für Tabakerzeugnisse hat die EKTP einen Bericht verfasst und im Jahr 2014 eine aktualisierte Fassung publiziert, damit die Bundesverwaltung über wissenschaftliche Fakten zum Thema verfügt. Des Weiteren nimmt die EKTP laufend an Konsultationen teil, unter anderem zu den nationalen Strategien im Bereich Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.

3. Die jährlichen Ausgaben für die EKTP betragen 31 000 Schweizerfranken (Entschädigung der Mitglieder, Spesen, allfällige Expertisen). Dazu kommen 20 Stellenprozente für das wissenschaftliche Sekretariat. Die Bundesverwaltung kann mit der EKTP auf ein kosteneffektives Expertisegremium zurückgreifen.

Im Rahmen der ordentlichen Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2018 nach Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010; siehe auch Antwort zu Frage 5) wurden die Departemente beauftragt, die Kosten für die ausserparlamentarischen Kommissionen darzulegen. Die Ergebnisse der Kostenüberprüfung im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 liegen voraussichtlich Mitte 2019 vor.

4./5. Im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen hat der Bundesrat am 14. Dezember 2018 entschieden, die drei eidgenössischen Kommissionen für Alkoholfragen, für Tabakprävention und für Suchtfragen ab dem Jahr 2020 in eine neue Kommission zu überführen, die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.

Antwort des Bundesrates.