18.4147 · Interpellation · 2018-12-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 20. September 2018 teilte Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), via Medienmitteilung mit, dass sie entschieden habe, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren werde. "Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen." In einem Schreiben an die zuständige Kommission des Nationalrates wird hingegen mitgeteilt, dass die Arbeitsgruppe unter anderem auch den Auftrag habe, dafür zu sorgen, dass Regelungslücken gedeckt werden können, die für den Aufbau der 5G-Netze hinderlich sein könnten. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe fällt auf, dass die ICT-Branche, die Ärzteschaft und die Bundesämter sehr gut vertreten sind, nicht aber Vertretungen der Versicherungen, der Landwirtschaft und der Veterinärmedizin. Unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener fehlen gänzlich. Alternative Lösungen zur sicheren, effizienten und gesundheitsschonenden Versorgung mit elektronischen Daten scheinen auch nicht Gegenstand der Abklärungen zu sein.
Damit entsteht der Eindruck, die Arbeitsgruppe habe insbesondere den Auftrag, alle kritischen Punkte bei den möglichen Auswirkungen der Funkstrahlung auf Mensch und Umwelt zu negieren und berechtigte Vorbehalte der Bevölkerung zu eliminieren, damit die Mobilfunkbranche möglichst freie Hand beim Ausbau ihrer 5G-Netze erhalten. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie lautet der Auftrag an die Arbeitsgruppe im Detail?
2. Wie kommt es zur unterschiedlichen Kommunikation gegenüber den Medien und der Nationalratskommission?
3. Wie wird gewährleistet, dass bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht die ICT-Branche (inkl. Mobilfunkanbieter) alleine die Agenda und die Resultate bestimmt?
4. Wie werden weitere Interessengruppen wie Versicherer, Landwirtschaft und Veterinärmedizin, unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener (z. B. elektrosensible Personen) in die Arbeit und die Erstellung des Berichtes einbezogen?
5. Wie kann die Bevölkerung mitverfolgen, dass die Arbeitsgruppe ergebnisoffen und umfassend abklärt und in welchen Bereichen weiterführende Studien notwendig sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Der Bericht soll das weitere Vorgehen hinsichtlich der näheren und weiteren Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen thematisieren.
2. Aus der Sicht des Bundesrates ist die bisherige Kommunikation des UVEK zu den eingangs erwähnten Arbeiten kohärent.
3. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe wurden Akteure eingeladen, die zu diesen Fragestellungen die für kommende Entscheide notwendigen Fakten kennen. Dazu gehören einerseits die Ärzteschaft und die Mobilfunkanbieter sowie andererseits unabhängige wissenschaftliche Experten zu gesundheitlichen und technischen Fragen. Zudem sind diejenigen Behörden von Bund und Kantonen beteiligt, welche in die Thematik involviert sind.
4. Die in der Interpellation angesprochenen Vertretungen von Versicherungen und Landwirtschaft können sich entweder über andere Teilnehmende einbringen oder ihre Stellungnahme anlässlich der weiteren Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen. Die Erfahrungen von Elektrosmog-Betroffenen können über die Vertretung durch die Ärzteschaft einbezogen werden.
5. Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.
Antwort des Bundesrates.