18.4189 · Interpellation · 2018-12-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 14. November 2018 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 22 plus (AP 22 plus) eröffnet. Er berücksichtigt dabei den Willen des Nationalrates und beschliesst in der AP 22 plus keine Marktöffnungen. Dies wird hier nicht infrage gestellt. Die Agrarpolitik muss aber bei einem Abschluss eines Freihandelsabkommens so anpassungsfähig sein, dass die Ratifizierung des Freihandelsabkommens möglich ist. Denn die Wirtschaft ist auf den Ausbau und die Modernisierung des bestehenden Netzes von Freihandelsabkommen angewiesen.
Freihandelsabkommen und eine Schweizer Landwirtschaft, die aus eigenen Kräften auch in veränderten Marktverhältnissen produziert und die erwünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringt, müssen nicht zwingend ein Widerspruch sein. Moderate Anpassungen in der Agrarpolitik sollten es deshalb ermöglichen, sich den internationalen Märkten vermehrt zuzuwenden. Dabei geht es nicht um Überlegungen zu Kontingenten oder Zolltarifen, sondern um agrarpolitische Massnahmen, welche die Anpassung der Landwirtschaft an neue Marktbedingungen unterstützen.
Der Bundesrat sollte die dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten frühzeitig einleiten, damit während den Verhandlungen die Instrumente in der Agrarpolitik bekannt und einsatzfähig sind. Dies schafft für die Schweiz Verhandlungsspielraum, der innenpolitisch abgestützt ist. Es ist wünschenswert, dass bald ein grundsätzlicher Konsens über die möglichen agrarpolitischen Instrumente herrscht, auch wenn diese erst zum Zeitpunkt der Ratifikation eines Freihandelsabkommens implementiert werden müssten.
Deshalb wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern bereitet er Massnahmen vor, um der Landwirtschaft bei einem allfälligen Abschluss eines Freihandelsabkommens den Übergang in neue Marktbedingungen zu erleichtern?
2. Welche Massnahmen kämen dazu infrage?
3. Sind mit speziellen Massnahmen zur Stärkung des Risikomanagements der bäuerlichen Betriebe Anpassungen bei den Marktstützungen wie auch weitere Anpassungen zu den Mittelverteilungen innerhalb des Agrarbudgets vorgesehen?
4. Sind allenfalls Massnahmen im Bereich von Smart Farming angedacht, welche den Übergang in neue Marktbedingungen begleiten und fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat will mit der AP 22 plus die Wettbewerbskraft der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft durch eine konsequente Ausrichtung auf eine Qualitätsstrategie verbessern. Zum Beispiel sollen die Milchzulagen verstärkt auf die Produktion von qualitativ hochwertigem Käse ausgerichtet werden. Die Qualitätsstrategie stärkt die Positionierung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bei stärkerem Wettbewerb. Auch eine Steigerung der Ressourceneffizienz verbessert die Wettbewerbsfähigkeit langfristig. Die bestehenden und mit der AP 22 plus vorgeschlagenen Massnahmen bieten eine solide Rechtsgrundlage für allfällige Begleitmassnahmen zu einem Freihandelsabkommen. Somit geht es bei Begleitmassnahmen primär um allfällige zusätzliche Finanzmittel und die Konkretisierung auf Verordnungsebene. Die Ausgestaltung der Massnahmen hängt von den erwarteten Auswirkungen des jeweiligen Abkommens ab. Zeichnet sich aufgrund einer substanziellen Marktöffnung Bedarf für Begleitmassnahmen ab, wird der Bundesrat diese dem Parlament zusammen mit dem Abkommen beantragen.
2. Bei den Massnahmen muss unterschieden werden zwischen befristeten, die den Transformationsprozess zu offeneren Märkten begleiten (Abfederungsmassnahmen), und unbefristeten, die die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft generell und langfristig verbessern. Finanzielle Begleitmassnahmen wären degressiv auf eine bestimmte Dauer zu limitieren, damit die strukturelle Anpassung nicht behindert wird. Der Umfang der Unterstützung ist vom Grad der Marktöffnung abhängig. Er kann erst nach Abschluss der Verhandlungen eines Freihandelsabkommens beziffert werden. Unbefristete Massnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind bereits mit der AP 22 plus geplant (z. B. Anpassung der Milchzulagen, Erhöhung der Ausbildungsanforderungen, Stärkung der Forschung, Beratung und Innovationsförderung).
3. Derzeit werden im Bereich des Risikomanagements wissenschaftliche Abklärungen vorgenommen, um zu prüfen, ob ein Handlungsbedarf für staatliche Massnahmen besteht. Zur Verbesserung der Positionierung und der Wettbewerbskraft auf ausländischen Märkten sieht die AP 22 plus eine subsidiäre Unterstützung der Branchen beim Aufbau und Betrieb einer Plattform Agrarexport vor. Damit die Landwirtschaft zusätzliche Mehrwerte über eine umweltschonende, ressourceneffiziente und tierfreundliche Produktion generiert und verstärkt zur Schliessung der Ziellücken bei den Umweltzielen Landwirtschaft (UZL) beiträgt, sollen mit der AP 22 plus neue Produktionssystembeiträge eingeführt werden. Zudem stellt der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 22 plus die Aufhebung von Marktentlastungsmassnahmen (Fleisch, Eier, Schafwolle), die eine Marktausrichtung behindern, mittels eines Fragebogens zur Diskussion.
4. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Treiber des Smart Farming. Der Bund fördert Digitalisierung und Smart Farming mit verschiedenen agrarpolitischen Instrumenten. Dazu gehören Forschungs- und Beratungsprojekte, Ressourcenprojekte und Projekte im Bereich Qualität und Nachhaltigkeit. Auch die Forschungsanstalt Agroscope und die Beratungszentrale Agridea leisten in ihren Tätigkeitsgebieten einen Beitrag zur Digitalisierung der Landwirtschaft. Mit der AP 22 plus soll ein allgemeiner Grundsatz ins Landwirtschaftsgesetz (LwG) aufgenommen werden, der postuliert, dass die Massnahmen des Bundes die Digitalisierung in der Schweizer Landwirtschaft unterstützen. So sollen künftig mit Investitionshilfen auch technologische Anwendungen gefördert werden können, die zum Tierwohl und zur Tiergesundheit sowie zur Vermeidung negativer Umwelteffekte beitragen.
Gegenwärtig wird zudem mittels einer Bedarfsanalyse geprüft, ob für den Einsatz neuer Technologien die bestehenden Datenübertragungskapazitäten ausreichend sind oder ob ein Ausbau allenfalls über die Strukturverbesserungsbeiträge unterstützt werden soll.
Antwort des Bundesrates.