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18.4371 · Postulat · 2018-12-14

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Parlamentsdienste werden beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen über den Umfang und die Art der Drohungen, Belästigungen und Ehrverletzungen gegen Parlamentsmitglieder.

Begründung

Gemäss den von Fedpol veröffentlichten Zahlen sowie Medienberichten haben auch in der Schweiz in den letzten Jahren die Drohungen, Belästigungen sowie Ehrverletzungen gegen Ratsmitglieder stark zugenommen. Die vom Europarat und von der Interparlamentarischen Union (IPU) im Oktober 2018 in Genf veröffentlichte Studie "Sexisme, harcèlement et violence à l'égard des femmes dans les parlements d'Europe", für die auch mehrere Schweizer National- und Ständerätinnen Auskunft gegeben haben, fördert erschreckende Resultate zutage. Zudem sollen gemäss dieser Studie nur 23,5 Prozent der strafrechtlich relevanten Vorfälle durch die betroffenen Parlamentarierinnen angezeigt worden sein. Das wiederum führt zu einem de facto rechtsfreien Raum, in dem sich Täter gegenüber Parlamentarierinnen sanktionslos "betätigen". Polizeischutz und Sicherheitsmassnahmen sind für etliche Parlamentsmitglieder in den letzten Jahren nötig geworden. Das ist kein Zustand für eine direkte Demokratie, die auf Anstand, Respekt und Toleranz gründet. Es besteht Handlungsbedarf. Es wird auch anerkannt, dass die Verwaltungsdelegation und die Parlamentsdienste niederschwellige Informations- und Beratungsangebote aufgebaut haben. Noch fehlt aber eine Bilanz bzw. eine systematische Befragung aller Ratsmitglieder zu den von ihnen erlebten negativen Vorkommnissen.Parlamentarierinnen aus Neuseeland haben eine erste empirische Studie über solche Vorfälle in Neuseeland erarbeiten lassen. Die Parlamente anderer Staaten wie Japan, jüngst auch Island, interessieren sich aktuell dafür, empirische Studien nach der Methodik der Studie von Europarat und IPU zu machen.Auch für das Schweizer Parlament bietet die Europarat-/IPU-Studie eine naheliegende Grundlage und Methodik, um zu einer seriösen, empirischen Bilanzierung des Umfangs und der Art der Drohungen, Belästigungen (sexuelle, digitale und andere) und Ehrverletzungen gegen Mitglieder der Bundesversammlung zu gelangen. Eine Erhebung durch die Parlamentsdienste sollte auch männliche Parlamentarier umfassen, da diese bekanntlich in den letzten Jahren auch üblen, strafrechtlich relevanten Vorfällen ausgesetzt waren.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung des Postulats.

Stellungnahme des Bundesrates

Als Volksvertreterinnen und -vertreter sind die Ratsmitglieder besonders exponierte öffentliche Personen, deren Tätigkeiten Angriffsfläche für Kritik bieten.Mehrere Ereignisse in der letzten Zeit zeigen, dass die Parlamentsmitglieder immer häufiger bedroht oder belästigt werden. Dabei kann es sich um Mobbing (Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen oder andere Feindseligkeiten), aber auch um sexuelle Belästigung oder gar physische Gewalt handeln. Diese Entwicklung scheint sich mit der zunehmenden Bedeutung der sozialen Netzwerke erheblich verschärft zu haben, was auch die von der Motionärin angeführte, unlängst erstellte Studie der Interparlamentarischen Union (IPU) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) bestätigt.Das Büro anerkennt, dass das Phänomen der Belästigung für einige Mitglieder der Bundesversammlung real ist und dass dies je nach Sachlage ein Hindernis für die freie Ausübung des Mandats darstellen kann. Es ist allerdings der Auffassung, dass ein Bericht in dieser Angelegenheit nicht die Lösung ist. Das Büro hält es für zweckdienlicher, die betroffenen Ratsmitglieder zu ersuchen, sich an die von der Verwaltungsdelegation und den Parlamentsdiensten geschaffenen Beratungs- und Hilfsstrukturen zu wenden und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Zudem weist das Büro darauf hin, dass die Jahresentschädigung für Ratsmitglieder einen Betrag von 500 Franken an die Kosten einer privaten Rechtsschutzversicherung enthält - für Rechtsberatung und rechtlichen Beistand (z. B. bei Persönlichkeitsverletzungen).