18.4387 · Motion · 2018-12-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung eines departementsübergreifenden Cyberkompetenzzentrums sofort an die Hand zu nehmen und im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport anzusiedeln. Die Kosten werden unter den Departementen geteilt. Zudem benötigen betroffene Organisationen und Personen sofortigen Zugang zu professioneller und staatlich koordinierter Ersthilfe (Bund und Kantone), um den wirtschaftlichen oder persönlichen Schaden in Grenzen zu halten.
Begründung
Die Schweiz ist Ziel verschiedenster Cyberangriffe respektive wird als Operationsbasis für die Ausführung z. T. globaler, gezielter Cyberangriffe, welche Unternehmen, Behörden, Staaten und Personen zum Ziel haben, missbraucht. Das Spektrum umfasst von kriminell motivierten Gruppen und Individuen bis hin zu staatlichen Akteuren eine Vielzahl von Tätern und Motiven. Die Bandbreite der Angriffe beinhaltet die illegale Beschaffung von Informationen (Spionage) oder simple kriminelle Betrugs- oder Erpressungsversuche bis hin zur Manipulation von Menschen, Maschinen und Prozessen.
Die Schweiz verfügt bis heute über keine nationale Führungsplattform, die in der Lage ist, die verschiedensten Ressourcen aus den einzelnen Departementen (Nachrichtendienst, EDA, GWK und militärische Spezialformationen usw.) zusammen mit kantonalen und lokalen Expertengruppen gezielt und koordiniert zum Einsatz zu bringen. Speziell im Umfeld komplexer Cyberangriffe ist der Faktor Zeit ein entscheidendes Element zur Schadenminimierung. Hier muss der Staat die föderalistischen und bürokratischen Hindernisse mit geeigneten interkantonalen und auf Bundesressourcen zugreifenden Massnahmen und Mitteln reduzieren.
Das Fehlen landesweit geeigneter Analyse- und Abwehrmassnahmen für signifikante Angriffe im Cyberbereich, zusammen mit der fehlenden Cyber-Intelligence-Kapazität innerhalb des Nachrichtendienstes und anderer Organisationen auf Bundesebene, beeinflusst die Kosten-Nutzen-Rechnung potenzieller Angreifer zuungunsten der Schweiz - nicht zuletzt auch als globaler Wirtschaftsstandort.
Ohne eigene Fähigkeiten der Informationsbeschaffung (Dark Net usw.) und Auswertung der daraus resultierenden Risiken für Einwohnerinnen und Einwohner und Unternehmen begibt sich die Schweiz nebst der traditionellen nachrichtendienstlichen Beschaffung in eine weitere internationale Abhängigkeit mit unvorhersehbaren Folgen und Bedrohungen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion Eder 17.3508 beauftragt, ein Kompetenzzentrum für die Cybersicherheit zu schaffen. Der Bundesrat hat am 30. Januar 2019 beschlossen, im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ein solches Kompetenzzentrum zu etablieren. Im Kampf gegen Cyberrisiken wird dieses die Koordination der Aufgaben in der Bundesverwaltung übernehmen, die Prävention fördern und als zentrale Ansprechstelle für die Anliegen der Wirtschaft und der Kantone dienen.
Das Kompetenzzentrum wird auf der Basis der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) aufgebaut. Diese besteht bereits seit 2004 als Kooperation zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) im EFD. Melani arbeitet heute bereits eng mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen zusammen, warnt und informiert diese vor neuen Cyberbedrohungen und unterstützt sie subsidiär bei der Bewältigung von Vorfällen. Hierzu besteht seit Jahren eine Austausch- und Kooperationsplattform, an welcher sich die relevanten Akteure (Bund, Kantone, Betreiber kritischer Infrastrukturen) beteiligen. Das ausgebaute Kompetenzzentrum soll künftig auch betroffenen KMU und der Bevölkerung Unterstützung im Sinne einer ersten Hilfe bei Vorfällen anbieten und für diese Adressaten Warnungen vor aktuellen Bedrohungen und Anleitungen zu Schutzmassnahmen veröffentlichen.
Die Koordination und Zusammenarbeit ist jedoch nicht nur im Bereich Cybersicherheit sichergestellt:
- Im VBS ist der Bereich Cyberdefence angesiedelt. Das VBS hat dabei die Aufgabe, die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen, bei Bedarf und innerhalb der gesetzlichen Schranken aktive Massnahmen im Cyberraum auszuführen und seine Systeme und Infrastrukturen vor Cyberangriffen zu schützen. Der Aktionsplan Cyberdefence hat das Ziel, die Fähigkeiten des VBS für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu steigern und die personellen Ressourcen aufzustocken; er ist seit 2017 in Umsetzung.
- Um die föderale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung von Cyberkriminalität zu verbessern, wurde zudem ein Cyberboard eingerichtet. In diesem koordinieren sich die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes (Bundesanwaltschaft, Fedpol) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und tauschen sich mit weiteren relevanten Akteuren des Bundes und der Kantone aus.
Die Koordination über alle Bereiche hinweg wird durch den neugeschaffenen Cyberausschuss des Bundesrates sichergestellt, in welchem die Vorsteherinnen resp. Vorsteher des EFD, des VBS und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes die Lage im Bereich Cyberrisiken regelmässig gemeinsam beurteilen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den beschlossenen Strukturen und insbesondere der Schaffung des Kompetenzzentrums dem Anliegen der Motion entsprochen wird. Damit ist die Basis gelegt für einen gezielten Einsatz der Mittel und Fähigkeiten, um Bund, Kantone und die Wirtschaft vor Cyberrisiken zu schützen. Die neuen Strukturen mit dem Kompetenzzentrum sind das Resultat umfassender Abklärungen und sollen sich nun in der Praxis bewähren. Bei weiteren Reorganisationen bestünde die Gefahr, dass der Aufbau der benötigten operativen Kapazitäten weiter verzögert wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.