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18.5030 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung prüfen.

Wie lassen sich zukünftige Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer mit der bewährten Praxis der Konfliktlösung vor Ort vereinbaren?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) sollen durch die Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erfüllt sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze gewahrt werden. Dabei soll eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können. Eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (SR 514.511) ist nur innerhalb dieses Rahmens möglich. Die Schweiz wird also auch in Zukunft bei der Kontrolle der Ausfuhr von Kriegsmaterial ihre aussenpolitischen Grundsätze wahren. Auch zukünftige Kriegsmaterialexporte werden somit unter anderem mit dem friedensfördernden Engagement der Schweiz vereinbar sein.