18.5414 · Fragestunde. Frage · 2018-09-10
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Wer leer einlegt, drückt auch einen Willen aus. Leider werden solche Stimmen heute - ausser in bestimmten Kantonen für bestimmte Wahlen - nicht berücksichtigt. Die Stimmberechtigten haben aber trotzdem die Möglichkeit, leer einzulegen.- Wie wird es mit dem E-Voting sein?- Bleibt die Möglichkeit, leer einzulegen, bestehen?