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18.5650 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Bekanntlich hat der Bundesrat am 10. Oktober 2018 zwischenzeitlich beschlossen, den Uno-Migrationspakt zu unterzeichnen. Zum Uno-Flüchtlingspakt hat er sich noch nicht geäussert.

- Bringt dieser im Vergleich zum Migrationspakt noch weitere Verpflichtungen; falls ja, welche?

- Wird die Definition der Flüchtlinge verändert?