19.060 · Geschäft des Bundesrates · 2019-11-06
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 6. November 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Schweden
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.11.2019
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das Abkommen mit Neuseeland wurde darüber hinaus mit einer Schiedsklausel, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt, ergänzt. Das Protokoll mit den Niederlanden präzisiert zudem den Begriff der Vorsorgeeinrichtung und schafft ein nicht ausschliessliches Recht des Quellenstaates zur Besteuerung der Renten und Ruhegehälter.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den Parlamenten aller Länder genehmigt werden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.03.2020
Der Nationalrat hat acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 04.06.2020
Ständerat genehmigt geänderte Doppelbesteuerungsabkommen
Der Ständerat hat am Donnerstag acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden.
Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.
Für Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich um eine Routineangelegenheit. Die Schweiz habe DBA mit rund 90 Ländern abgeschlossen, die laufend an geänderte Begebenheiten angepasst werden müssten, sagte er.