Mercosur-Abkommen. Kein rücksichtsloser Freihandel auf Kosten des Amazonas, der grünen Lunge der Erde, sowie der dort lebenden Menschen und des Tierwohls
19.1048 · Dringliche Anfrage · 2019-09-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Grünen wollen eine Neuausrichtung der Schweizer Handelspolitik, welche Handelsabkommen an verbindliche und korrekt kontrollierte Nachhaltigkeitskriterien zugunsten von Mensch, Tier und Umwelt knüpft. Das geplante Mercosur-Abkommen darf nicht abgeschlossen werden, wenn es diesen Kriterien widerspricht.
Brandrodungen und anschliessender Monokultur-Ackerbau schaden dem Klima massiv, die Umwandlung von Trockensavanne in Ackerland setzt im Boden gebundenes CO2 frei. Der Lebensraum der Indigenen und die Biodiversität werden zerstört:
1. Mit welchen verbindlichen Massnahmen verhindert das Abkommen, dass zunehmende Agrarexporte diese schädliche Entwicklung auf Kosten von Klima und Biodiversität weiter ankurbeln?
2. Wie wird sichergestellt, dass die Landvertreibungen der Kleinbauern gestoppt und die Rechte der indigenen Gemeinschaften respektiert werden, obwohl z. B. Brasilien den Schutz der Indigenen teilweise ins Landwirtschaftsministerium transferiert hat?
Gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung müssen Handelsabkommen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen:
3. Der Grossteil des Fleisches aus dem Mercosur stammt aus industrieller Massentierhaltung. In der Schweiz verbotene Tierquälereien (dauernde Anbindehaltung, Kastenstände, Vollspaltenböden, Käfighaltung, Kastrieren ohne Schmerzausschaltung, Transporte über sechs Stunden Fahrtzeit) artwidrige Fütterung wie Soja- und Getreidemast von Rindern in Feedlots sind legal. Welche klaren Kriterien für das Tierwohl enthält das Abkommen?
4. Antibiotika und nichthormonelle Leistungsförderer sind in Argentinien, Brasilien und teilweise Uruguay erlaubt. Wie werden die Deklarationsvorschriften durchgesetzt?
5. Wie werden - angesichts häufiger Korruption in der brasilianischen Fleischbranche - strenge unabhängige Kontrollen vor Ort und Sanktionen z. B. bei Tierschutzverstössen in diesen Ländern sichergestellt?
6. Wie kann der Bundesrat den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten strenge Kontrollen versprechen, wenn der Grossteil der Ware nicht von Schweizer Behörden kontrolliert werden kann, sondern an den EU-Aussengrenzen kontrolliert wird?
7. Ist der weiter steigende Import von Futtermitteln (Soja) für Intensivhaltung in der Schweiz mit der Bundesverfassung, Artikel 104a, vereinbart?
Generell:
8. Welche Studien zu den Auswirkungen der Liberalisierung von Agrarprodukten auf die Umwelt liegen wie in der Interpellation Graf Maya 18.3316 angekündigt vor?
9. Wird das Mercosur-Abkommen referendumsfähig?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Efta- und die Mercosur-Staaten haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 23. August 2019 in Buenos Aires in der Substanz abgeschlossen. Der Abkommenstext befindet sich derzeit in der rechtlichen Überprüfung und soll danach publiziert bzw. dem Bundesrat unterbreitet werden. Auf der Basis des vorliegenden Vertragsentwurfes können zum jetzigen Zeitpunkt die Fragen wie folgt beantwortet werden:
1. Die im Landwirtschaftsbereich gewährten Konzessionen der Schweiz entsprechen grösstenteils einer Konsolidierung der aktuellen Importe aus den Mercosur-Ländern. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geht basierend auf dem Abkommenstext deshalb nicht davon aus, dass das in der Substanz abgeschlossene Abkommen zu erheblich mehr Importen dieser Produkte aus dem Mercosur führen würde.
2. Die Frage der Rechte der indigenen Bevölkerung war integraler Bestandteil der Freihandelsverhandlungen mit dem Mercosur, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen über die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen im Kapitel "Handel und nachhaltige Entwicklung". Diese Bestimmungen sehen gemäss dem WBF unter anderem vor, dass die indigene Bevölkerung der Bewirtschaftung der Wälder, auf die sie zur Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse angewiesen ist, vorgängig zustimmen muss.
3. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ist die zuständige internationale Organisation für Tierschutz und erarbeitet entsprechende Normen. Alle Mitglieder der OIE, somit auch die Mercosur-Staaten, sind gehalten, die Tierschutznormen der OIE zu respektieren.
Im Vertragsentwurf des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur wurde zudem ein Dialog zum Tierwohl vorgesehen. Dieser sieht einen Austausch sowie eine engere Zusammenarbeit mit den Mercosur-Staaten vor, sodass ein gemeinsames Verständnis im Bereich Tierwohl erreicht und das Bewusstsein der Mercosur-Staaten erhöht werden kann. Durch diesen Austausch soll der Regulierungsansatz im Bereich Tierwohl, falls notwendig, verbessert werden. Zudem ist festzuhalten, dass ein grosser Teil der Rindermast in den Mercosur-Staaten auf extensiver Weidemast basiert. Die Tiere wachsen entsprechend artgerecht auf. Je nach Herkunftsland wird ein Teil der Rinder während der letzten hundert Tage in sogenannten Feedlots mit Intensivfütterung ausgemästet.
4. Der Vollzug der Deklarationsvorschriften für Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion richtet sich nach den rechtlichen Bestimmungen in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV). Das in der Substanz abgeschlossene Freihandelsabkommen hätte keine Auswirkungen auf diese Bestimmungen.
Unter anderem besteht nach LDV beim importierten Fleisch eine Deklarationspflicht für nichthormonelle Stoffe zur Leistungsförderung. Können Importeure dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) keine gleichwertigen gesetzlichen oder privatrechtlichen Produktionsverbote aufgrund von Produktionsrichtlinien nachweisen, muss das Fleisch bei der Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Hinweis "Kann mit nichthormonellen Leistungsförderern, wie Antibiotika, erzeugt worden sein" deklariert werden. Der Konsument ist somit transparent informiert und kann frei entscheiden, welche Produkte er kaufen will.
Die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden überprüfen die korrekte Deklaration im Detailhandel und in der Gastronomie nach den Vorgaben der Lebensmittelgesetzgebung.
5. Der Schlachthofskandal in Brasilien im Jahr 2017 deutet darauf hin, dass Brasilien die notwendigen Massnahmen ergreift, auch gegen Korruption. Es handelte sich dabei um einen Betrugsfall, den die brasilianischen Behörden aufgedeckt haben.
Die EU führt regelmässig Audits in Ländern durch, die Fleisch in die EU und die Schweiz liefern. Mängel werden beanstandet, gegebenenfalls werden Sperren von einzelnen Betrieben oder des ganzen Landes verfügt. Die Schweiz stützt sich auf diese Audits ab. Die letzten Berichte der EU zu den Audits der Schlachthöfe in den Mercosur-Staaten legen nahe, dass der Tierschutz in den Schlachthöfen grundsätzlich gemäss den Vorgaben der EU und der Schweiz erfolgt.
6. Alle ausländischen Schlachthöfe, aus denen Produkte in die Schweiz exportiert werden, müssen gemäss schweizerischen Vorschriften (bzw. EU-Vorschriften) zugelassen und hinsichtlich übertragbarer Krankheiten, Hygiene und Tierschutz regelmässig auditiert werden. Diese Audits werden von der EU durchgeführt. Die Schweiz führt keine eigenen Audits durch, da die Anforderungen der Schweiz gleich sind wie diejenigen der EU (bilaterales Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU).
Alle Sendungen von tierischen Lebensmitteln aus Mercosur-Staaten werden gemäss geltenden Bestimmungen am ersten Eingangsort in den Raum Schweiz-EU grenztierärztlich kontrolliert. Wenn Waren direkt in die Schweiz geflogen werden, so erfolgt die Kontrolle durch den schweizerischen grenztierärztlichen Dienst. Gelangt die Ware zuerst in die EU, wird sie vom dortigen zuständigen Dienst kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen nach den gleichen Vorgaben (bilaterales Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU).
7. Die Importe von Futtermitteln auf Sojabasis aus Brasilien haben seit 2014 abgenommen. Während vor einigen Jahren noch 70 Prozent der Einfuhren in die Schweiz aus den Mercosur-Staaten stammten, waren es 2018 nur noch 38 Prozent, da die Importeure europäische Produkte bevorzugen. Gemäss dem WBF würde das mit den Ländern des Mercosur in der Substanz abgeschlossene Freihandelsabkommen die wirtschaftliche Attraktivität von Futtermitteln auf Sojabasis nicht erhöhen, da für die Sojakuchen schon jetzt keine Zölle erhoben werden. Bei den aktuellen Einfuhren von Soja aus den Mercosur-Staaten handelt es sich zudem ausschliesslich um nicht gentechnisch veränderten Soja. Dieser erfüllt auch die von der Schweizer Branche festgelegten Nachhaltigkeitskriterien (Soja-Netzwerk Schweiz). Zu diesen Kriterien gehört, dass Soja nicht auf Flächen angebaut wird, die vorgängig gerodet wurden, und dass die Rechte der indigenen Bevölkerung und der Arbeitnehmenden respektiert werden. Diese Einfuhren stehen somit auch im Einklang mit Artikel 104a der Bundesverfassung über die Ernährungssicherheit.
8. Die möglichen Umweltauswirkungen des mit den Mercosur-Staaten in der Substanz abgeschlossenen Freihandelsabkommens werden momentan im Rahmen einer externen Studie evaluiert. Die Resultate werden voraussichtlich im letzten Quartal dieses Jahres publiziert. Zudem wurde im Juni 2019 eine auf Methoden fokussierte Studie des Bundesamtes für Umwelt zu den möglichen Umweltauswirkungen verschiedener theoretischer Marktöffnungsszenarien im Agrarbereich, darunter auch ein Mercosur-Szenario, veröffentlicht. Diese Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Staatssekreatiat für Wirtschaft und dem BLW durchgeführt.
9. Das mögliche Abkommen wird dem fakultativen Referendum unterstehen.
Antwort des Bundesrates.