19.3021 · Postulat · 2019-03-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie die Regulierungsdichte in der Landwirtschaft substanziell reduziert werden kann. Dabei soll aufgezeigt werden, wie die Vorgaben der Bundesverfassung mit einer vereinfachten Gesetzgebung umgesetzt und die unternehmerische Freiheit und Verantwortung für Schweizer Landwirte gesteigert werden können.
Begründung
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren äusserst stark reguliert. Über 4000 Seiten agrarpolitische Gesetze und Verordnungen schränken den unternehmerischen Freiraum des Landwirtschaftssektors massiv ein.
In einem Bericht des Bundesrates ist aufzuzeigen, welchen Vorschriften die Landwirtschaft heute unterworfen ist, wie sie den unternehmerischen Gestaltungsraum einschränken und zur eingeschränkten Produktivität des Sektors beitragen. Der Bericht soll weiter aufzeigen, wie mit einer vereinfachten Gesetzgebung die Vorgaben der Bundesverfassung und insbesondere der Artikel 104 und 104a umgesetzt werden können. Der Bericht soll in der Folge dazu dienen, ein parlamentarisch breitabgestütztes Deregulierungs- und Entbürokratisierungspaket für die Schweizer Landwirtschaft zu schnüren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Erhöhung des unternehmerischen Gestaltungsraums und die Reduktion des administrativen Aufwands für die Landwirtschaft hat eine hohe Priorität. Deshalb hat der Bundesrat in den Jahren 2015 bis 2018 bereits mehr als fünfzig Massnahmen beschlossen, die den administrativen Aufwand von Bund, Kantonen und Kontrollstellen sowie von Landwirtinnen und Landwirten reduzieren. So wurden beispielsweise mit dem Verordnungspaket 2017 rund 300 der insgesamt 880 Kontrollpunkte im landwirtschaftlichen Bereich aufgehoben. 2018 hat der Bundesrat per 2020 ein risikobasiertes Kontrollsystem beschlossen, das Betriebe entlasten wird, die ihre unternehmerische Verantwortung wahrnehmen.
Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) sollen Marktorientierung, unternehmerische Potenziale, Selbstverantwortung und Innovationskraft in der Landwirtschaft weiter gestärkt werden. Der Bundesrat hat deshalb in der Vernehmlassung die Aufhebung und Vereinfachung verschiedener Massnahmen sowohl im Bereich der Landwirtschaftsgesetzgebung als auch beim bäuerlichen Bodenrecht vorgeschlagen.
Ein Bericht zur Reduktion der Regulierungsdichte in der Landwirtschaft würde sich terminlich mit der parlamentarischen Debatte zur AP 22 plus und der Vernehmlassung zu den entsprechenden Ausführungsbestimmungen überschneiden. Es ist deshalb zielführender, wenn sich das Parlament bei der Beratung der AP 22 plus für eine einfache Gesetzgebung im Sinne des Postulates einsetzt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.