19.3029 · Interpellation · 2019-03-06
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Wird der Bundesrat anlässlich der Vorbereitung der Überprüfungskonferenz des Atomsperrvertrages (NPT; SR 0.515.03) gestützt auf die Überweisung der Motion 17.4241 den Atomwaffenverbotsvertrag nun unterzeichnen und so die Dynamik nutzen, um den Druck auf die Atomwaffenstaaten zu erhöhen? So könnte der Druck auf sie erhöht werden, ihre Verpflichtung gemäss Artikel 6 NPT wahrzunehmen und in redlicher Absicht Verhandlungen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung zu führen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT, SR 0.515.03) ist der Eckpfeiler der nuklearen Nonproliferation und Abrüstung. Dieser Vertrag wird quasi universell unterstützt und verhindert, dass weitere Staaten in den Besitz von Kernwaffen gelangen. Zudem enthält er die völkerrechtliche Verpflichtung, Abrüstungsverhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen. Daher kommt dem NPT aus Sicht des Bundesrates für das Erreichen einer Welt ohne Kernwaffen zentrale Bedeutung zu. Der Bundesrat setzt sich für die Bewahrung, Stärkung und weitere Umsetzung des NPT ein.
Es ist aus Sicht des Bundesrates noch offen, ob der 2017 verhandelte, aber noch nicht in Kraft getretene Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) den NPT stärken kann oder einen gegenteiligen Effekt hat. Namentlich ist unklar, ob der TPNW zur Nichtverbreitung beitragen und die Abrüstung konkret voranbringen kann. Er könnte auch - entgegen der Absicht vieler seiner Unterstützer - weitere Fortschritte im NPT komplizieren. Der Bundesrat will vermeiden, dass der NPT-Prozess zusätzlich belastet wird angesichts der bereits schwierigen Umstände, in welchen sich die Überprüfungskonferenz von 2020 abspielen wird.
Der Bundesrat bezweifelt, dass ein Nichtkernwaffenstaat wie die Schweiz mittels seiner Unterstützung für den TPNW die Kernwaffenstaaten zu Abrüstungsmassnahmen bewegen kann. Vielmehr hält er die Aussage der interdepartementalen Arbeitsgruppe zum TPNW weiterhin für zentral, dass im NPT mit den Kernwaffenstaaten konkrete Fortschritte anzustreben seien.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 3. April 2019 beschlossen, den TPNW vorerst nicht zu unterzeichnen, aber bis Ende 2020 unter Einbezug externer Expertise eine Neubeurteilung der Position der Schweiz vorzunehmen. Der Bundesrat wird diese Zeit nutzen, um Bilanz über die jüngsten aussen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen zu ziehen. Im Rahmen dieser Standortbestimmung werden auch die Entwicklungen im NPT zu untersuchen sein.
Die Schweiz wird sich an der ebenfalls 2020 anstehenden NPT-Überprüfungskonferenz als Brückenbauerin positionieren und will zu einem für die Abrüstung positiven Ergebnis beitragen. Zentrale Schweizer Anliegen sind die Verminderung der Nuklearwaffenrisiken, die Verhinderung eines neuen Wettrüstens, das Voranbringen der Verifikation der nuklearen Abrüstung sowie die Reform des NPT-Prozesses. Der Bundesrat unterstreicht, dass es aus Sicht der Schweiz kaum vorstellbar ist, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, erfolgen könnte.
Diese differenzierte Haltung zum TPNW wird es der Schweizer NPT-Delegation erlauben, die Kernwaffenstaaten an die weitere Umsetzung der NPT-Schritte resp. der NPT-Abrüstungsverpflichtung zu erinnern.
Antwort des Bundesrates.