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19.3053 · Motion · 2019-03-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen für die Forschung über neu auftretende gefährliche Schädlinge wie die Schmierlaus oder die Marmorierte Baumwanze, damit rasch Strategien für deren nachhaltige Bekämpfung in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt werden können.

Begründung

Die starke Zunahme von internationalen Transporten und die Klimaerwärmung haben zur Entwicklung von neuen Organismen geführt, welche den Obst- und Gemüseanbau in der Schweiz gefährden. Momentan sind die Schweizer Obstbäuerinnen und Obstbauern besonders beunruhigt über zwei neuartige Schädlinge: die Schmierlaus und die Marmorierte Baumwanze.

Die Schmierlaus hat sich seit 2016 in den Walliser Obstkulturen entwickelt. An gewissen Orten hat sie beträchtliche Schäden verursacht, die die wirtschaftliche Existenz von Aprikosen-, Birnen- und Apfelproduzenten gefährden. Die ersten durch die Marmorierte Baumwanze verursachten Schäden an Früchten und Gemüse wurden 2015 im Tessin und 2017 in den Kantonen Zürich und Thurgau festgestellt. Das nationale Beobachtungsnetz hat darauf hingewiesen, dass sich dieser Schädling, der die Ernten zerstört, 2018 in verschiedenen anderen Regionen der Schweiz ausgebreitet hat. Ausländische Erfahrungen zeigen, dass auch weitere Kulturen angegriffen werden können (z. B. Mais).

Bei beiden Schädlingen hat die Bekämpfung mit den zugelassenen chemischen Mitteln durchzogene, häufig ungenügende Resultate ergeben. Ausserdem zieht sie eine Behandlungsspirale nach sich, die dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel widerspricht. Diese Organismen müssen daher dringend durch biologische oder biotechnische Bekämpfungsmassnahmen (Verwirrungstechnik) eingedämmt und ihre durch menschliche Aktivitäten verursachte Ausbreitung auf die gesamte Schweiz und auf weitere Kulturen, wie beispielsweise die Reben, verhindert werden.

Durch eine Verstärkung der Forschung muss der Bund dazu beitragen, diese neuen und höchst gefährlichen Organismen einzudämmen. Eine Aufstockung der Mittel für die Bekämpfung dieser neu auftretenden Parasiten darf nicht zulasten von anderen Forschungsarbeiten gehen, die genauso nötig sind. Das positive Beispiel der Task-Force Kirschessigfliege muss übernommen werden. Aufgrund der Dringlichkeit sollten zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden, damit die Produzenten rasch über wirksame Mittel verfügen. Dies wird mit einer Erhöhung der finanziellen Mittel des Bundesamtes für Landwirtschaft um 4 Millionen Franken über einen Zeitraum von fünf Jahren erreicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Probleme, die durch die vom Motionär erwähnten Schädlinge hervorgerufen werden, sind bekannt. Die genannten Schädlinge erfüllen jedoch nicht die Kriterien zur Einstufung als besonders gefährlich im Sinne von Artikel 149 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG). Deshalb unterliegen sie keinen Bekämpfungsmassnahmen gemäss Artikel 153 LwG. Der Vernehmlassungsbericht zur Agrarpolitik 22 plus sieht einen neuen Artikel im LwG vor, der den Bundesrat dazu ermächtigen würde, in Zukunft Vorschriften zum Schutz von Kulturen und Pflanzenmaterial vor neu auftretenden Schadorganismen, die aber nicht als besonders gefährlich eingestuft werden, zu erlassen, sofern für die erfolgreiche Bekämpfung eine Koordination auf nationaler Ebene erforderlich ist. Es ist zweifelsohne schwierig, zwischenzeitlich ohne die Unterstützung der Forschung eine Lösung gegen die Schmierlaus und die Marmorierte Baumwanze zu finden. Deshalb werden bereits heute Entomologen von Agroscope herangezogen: Gegenwärtig stehen 1,6 Vollzeitstellen zur Verfügung, um Wege zu erforschen, diese beiden Schädlinge zu bekämpfen und ihre Epidemiologie besser zu verstehen.

Um zu vermeiden, dass eine verstärkte Forschung nach Mitteln zur Bekämpfung der obengenannten Schädlinge auf Kosten anderer, ebenso notwendiger Forschungsarbeiten erfolgt, fordert der Motionär eine Erhöhung der finanziellen Mittel des Bundesamtes für Landwirtschaft um 4 Millionen Franken über einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Betrag erscheint willkürlich, und der Antrag ist nicht mit den Ausgabenbeschlüssen von Bundesrat und Parlament vereinbar. Jede Erhöhung des Budgets muss vom Parlament im Rahmen des Voranschlags beschlossen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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