19.3063 · Motion · 2019-03-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
a. den Klimanotstand auszurufen und
b. die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit alle neuen Gesetzgebungen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene nur dann eingeführt werden können, wenn sie entweder keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen verursachen oder neue Emissionen nachweislich zu 100 Prozent kompensiert werden. Diese Bestimmung gilt sinngemäss auch für neue völkerrechtliche Verträge. Ausnahmen können aus humanitären Gründen gewährt werden.
Begründung
Die globale Schülerinnen- und Schülerstreikbewegung für das Klima fordert die Politik dazu auf, den Klimanotstand auszurufen. Bisher sind dem bereits Regierungen und Parlamente in Bristol (UK), Vancouver (CA) und weiteren 32 Städten im Ausland, der Kanton Basel-Stadt und die Stadt Liestal/BL in der Schweiz gefolgt. Sie verpflichten sich, der Reduktion von Treibhausgasemissionen die höchste politische und wirtschaftliche Priorität einzuräumen; der Bund soll nun diesem Vorbild folgen. Seit Wochen demonstrieren Tausende Schülerinnen und Schüler in der Schweiz für einen wirksamen Klimaschutz. Und dies mit gutem Grund: Der neueste Bericht des IPCC zeigt, wie schnell die Zeit in der Klimapolitik davoneilt. Ab einer Erderwärmung von mehr als 1,5 Grad Celsius gegenüber dem Niveau in der vorindustriellen Zeit steigt die Wahrscheinlichkeit sogenannter positiver Rückkopplungseffekte und damit einer unkontrollierten Eskalation der Klimakrise rapide an. Dieses Risiko müssen wir eindämmen, indem wir die Nettoemissionen von Treibhausgasen in der Schweiz rapide auf null bringen. Um eine Reduktion dieses Ausmasses innert einer nützlichen Frist zu erreichen, müssen die ergriffenen Massnahmen der Grösse des Problems entsprechen. Nur eine umfassende Mobilisierung wirtschaftlicher Ressourcen und die absolute Priorisierung dieses Anliegens werden genügen, um das 1,5-Grad-Ziel noch zu erreichen. Gleichzeitig müssen wir jede zukünftige politische Entscheidung an ihrer Auswirkung auf die Klimakrise messen. Wir können es uns nicht leisten, zusätzliche Treibhausgasemissionen zu verursachen, wenn wir sie nicht nachweislich zu 100 Prozent kompensieren. Für halbherzige Massnahmen ist die Zeit abgelaufen - eine Krise ist wie eine Krise zu behandeln.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die von einer gefährlichen Störung des Klimasystems ausgehen. Die Ausrufung des Notstands würde der Dimension der potenziellen Gefahr für Mensch und Ökosystem zwar gerecht. Es gilt aber festzuhalten, dass der Bundesrat auch bei Gesetzgebungsvorhaben unter dem Titel des "Klimanotstands" an die Kompetenzverteilung der Bundesverfassung gebunden wäre und somit keine Vorschriften erarbeiten könnte, die in kantonale oder kommunale Kompetenzen eingreifen. Der Bundesrat hält es daher für zielführender, auf internationaler Ebene auf ein griffiges globales Regime hinzuwirken und auf nationaler Ebene die Transformation zu einer klimaverträglichen Produktionsweise und Gesellschaft einzuleiten. Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet, welche die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wahren. Das Parlament ist frei, jüngeren Entwicklungen bei der Beratung Rechnung zu tragen und weitere Massnahmen oder ambitioniertere Ziele zu beschliessen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.