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19.3074 · Interpellation · 2019-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Reserveantibiotika der dritten und vierten Generation werden in Spitälern eingesetzt, wenn Krankheitserreger resistent gegen gängige Breitbandantibiotika sind. Diese Reserveantibiotika werden aber auch in der Tiermedizin eingesetzt, zum Beispiel bei Euterentzündungen. Bei jeder Antibiotikabehandlung können resistente Keime in die Nahrungskette gelangen und damit die Wirkung von Reserveantibiotika in der Humanmedizin gefährden.

Vergleichszahlen zeigen, dass grundsätzlich der Antibiotikaeinsatz bei den Schweizer Milchkühen sehr hoch ist und gegenüber unseren Nachbarländern ein Mehrfaches beträgt.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Reserveantibiotika sollten der Humanmedizin vorbehalten sein, um Resistenzbildungen möglichst zu vermeiden. Was rechtfertigt den Einsatz von Reserveantibiotika in der Veterinärmedizin? Könnte ein Verbot angestrebt werden?

2. Antibiotikakontaminierte Milch wird meist über die Gülle entsorgt. Das erhöht das Risiko der Resistenzbildung. Ist dieses Risiko erkannt, und werden in der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (Star) dagegen Massnahmen getroffen? Wenn ja, wie wird die kontaminierte Milch entsorgt, ohne dass sie in die Nahrungsmittelkette gelangt?

3. Wie hoch ist der Antibiotikaverbrauch in der Schweiz bei Milchkühen im Vergleich zu Ländern mit einer ähnlichen Milchproduktionskette? Wie erklärt sich der Bundesrat den massiv höheren Verbrauch?

4. In der Veterinärmedizin geht der Trend zu hochwirksamen Antibiotika, auch wenn der mengenmässige Verbrauch sinkt. Wie wird diese Entwicklung beurteilt?

5. Offenbar besteht ein illegaler Handel mit Antibiotika für Nutztiere zwischen Frankreich und der Schweiz. Was unternimmt die Schweiz, um diesen illegalen Handel zu unterbinden? Sind auch illegale Antibiotikakäufe über den Online-Handel bekannt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ein Verbot der von der Weltgesundheitsorganisation

für die Humanmedizin als kritisch eingestuften Antibiotika (im Interpellationstext Reserveantibiotika) in der Tiermedizin kommt aus Gründen der Tiergesundheit und des Tierschutzes nicht in Betracht. Denn für gewisse Tierarten sind zur Behandlung bestimmter Krankheiten nur kritische Antibiotika zugelassen oder als einzige verfügbar. Seit der Verabschiedung der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (Star) im Jahr 2015 wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den Einsatz von Antibiotika bei Tieren zu reduzieren. So dürfen beispielsweise kritische Antibiotika seit April 2016 nicht mehr auf Vorrat an Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter abgegeben werden (Art. 11 Abs. 2 Bst. b und Anhang 5, der Verordnung über Tierarzneimittel, TAMV; SR 812.212.27).

2. Für die Entsorgung von antibiotikahaltiger Milch über die Gülle werden im Rahmen von Star alternative Lösungen diskutiert. Nach heutigem Kenntnisstand sind aber weder in der Schweiz noch im Ausland fachlich gute und praxistaugliche Alternativen bekannt.

3. Die aktuell verfügbare Statistik erlaubt keine Differenzierung des Antibiotikaverbrauchs (32 Tonnen) nach Tierarten. Nur Antibiotika für die Anwendung im Euter von Milchvieh werden separat ausgewiesen. Dieser Verbrauch ist tendenziell sinkend. Insgesamt ist der Verbrauch von Antibiotika zur Anwendung im Euter in der Schweiz aber höher als in anderen Ländern. Die Ursachen dafür sind gegenwärtig unklar. Das Anfang 2019 eingeführte Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) wird zukünftig klarere Informationen dazu liefern und dadurch zielgerichtete Massnahmen ermöglichen.

4. Innert 10 Jahren wurde der Gesamtvertrieb aller Antibiotika in der Tiermedizin um 53 Prozent gesenkt. Bei den in der Tierarzneimittelverordnung in Anhang 5 aufgeführten kritischen Antibiotika betrug der Rückgang der Vertriebsmenge in den Jahren 2016 und 2017 total sogar bis zu 44 Prozent. Diese Entwicklung wird als positiv beurteilt und zeigt, dass die getroffenen Massnahmen wirken.

5. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat 2018 Untersuchungen und Verfahren zu einem entdeckten illegalen Import von Antibiotika initiiert und Kontrollmassnahmen zur Aufdeckung allfälliger weiterer Fälle ergriffen. Illegale Antibiotikakäufe über den Online-Handel können nicht ausgeschlossen werden. Den zuständigen Bundesbehörden ist jedoch kein konkreter Fall bekannt.

Antwort des Bundesrates.