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Verhandlungen über das von Frankreich regelmässig missachtete Abkommen von 1983 über die Grenzgängerbesteuerung aufnehmen

19.3142 · Motion · 2019-03-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit Frankreich und den mitunterzeichneten Kantonen Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura Verhandlungen über das Abkommen von 1983 über die Grenzgängerbesteuerung aufzunehmen. Dabei soll er eine Erhöhung des seit 35 Jahren unveränderten Satzes der Ausgleichszahlung von 4,5 Prozent und insbesondere eine Festlegung der Zahlungsmodalitäten und von Sanktionen anstreben.

Die französische Regierung hat sich wiederholt auf unangenehme Weise dadurch ausgezeichnet, dass sie das Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung nicht beachtet hat. Konkret hat sie die Frist für die Ausgleichszahlung für die von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern gezahlten Steuern nicht eingehalten.

2018 mussten die betroffenen Kantone und Gemeinden mehrere Monate auf rund 320 Millionen Franken warten. Einige Gemeinden mussten deshalb Anleihen in Höhe mehrerer Millionen aufnehmen, um die Begleichung ihrer laufenden Rechnungen zu gewährleisten. Erst nach einem entschlossenen Eingreifen des Bundes konnte die Sache schliesslich geregelt werden. Eine solche Situation ist unhaltbar und muss für die Zukunft geklärt werden. Gleiches gilt für den Satz der Ausgleichszahlung, der seit 1983 unverändert bei 4,5 Prozent geblieben ist. Er muss erhöht werden, wenn man bedenkt, dass die betroffenen Gemeinden und Kantone in den letzten 35 Jahren zahlreiche Investitionen getätigt haben, namentlich in die Infrastruktur, den öffentlichen Verkehr und behördliche Dienstleistungen.

Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen Verhandlungen über das Abkommen vom 11. April 1983 zwischen dem Bundesrat und der französischen Regierung aufzunehmen, dies mit folgenden Zielen:

1. Der in Artikel 2 des Abkommens auf 4,5 Prozent festgelegte Satz der Ausgleichszahlung soll erhöht werden.

2. In Artikel 4 des Abkommens sollen die Modalitäten der Ausgleichszahlung sowie die Sanktionen im Fall eines Zahlungsverzugs oder einer Missachtung der Modalitäten geklärt und festgelegt werden.

Ich danke dem Bundesrat für eine positive Aufnahme dieser Motion.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Das Abkommen vom 11. April 1983 wurde zwischen dem Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura, und der Regierung der Französischen Republik abgeschlossen. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, einen Antrag der acht am Abkommen vom 11. April 1983 beteiligten Kantone auf Revision des Abkommens zu prüfen. Ein schweizerisches Revisionsbegehren könnte jedoch Gegenforderungen auf französischer Seite auslösen.

Wünschen die acht Kantone eine Revision des Abkommens, ist es an ihnen, bei den Bundesbehörden das Verfahren zu einer Erhöhung der Ausgleichszahlung und zur Regelung der Folgen eines allfälligen Zahlungsverzugs einzuleiten. Bisher ist beim Bundesrat kein Antrag der acht Kantone auf Revision des Abkommens vom 11. April 1983 eingegangen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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