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19.3300 · Interpellation · 2019-03-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Kreisel verflüssigen den Verkehr, brauchen keine komplexen Verkehrsampeln und vermeiden unnötige Wartezeiten. Punkto Unfälle schneiden sie gesamthaft ebenfalls besser als Kreuzungen ab, doch für Velofahrende gilt dies nicht in gleichem Masse. Bei überdurchschnittlich vielen Unfällen sind in Kreiseln Velofahrerinnen und Velofahrer involviert, in den allermeisten Fällen sind sie nicht Hauptverursacher der Unfälle, und zu oft werden sie schlicht übersehen. Die meisten Kollisionen ereignen sich bei der Einfahrt von Autos in den Kreisel, wenn Velofahrende übersehen werden und aufgrund einer zu hohen Durchfahrgeschwindigkeit.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt er die Verkehrssicherheit von Velofahrenden in Kreiseln?

2. Sieht er Handlungsbedarf zur Senkung der Anzahl Unfälle von Velofahrenden in Kreiseln?

3. Gemäss Verkehrsregelnverordnung muss ein Fahrer oder eine Fahrerin die Geschwindigkeit lediglich mässigen. Könnte ein Geschwindigkeitslimit in Kreiseln mehr Sicherheit schaffen?

4. Würde ein Überholverbot in Kreiseln die Verkehrssicherheit erhöhen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Unfallstatistik zeigt, dass der Anteil der Velounfälle bei Kreisverkehrsplätzen besonders hoch ist: Im Durchschnitt ist bei fast jedem dritten Unfall ein Radfahrer beteiligt. Der Bundesrat beurteilt diese Situation als unbefriedigend. Er ist der Auffassung, dass die Unfallgefahr insbesondere durch die richtige Geometrie beim Bau von Kreiseln und durch das korrekte Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gesenkt werden kann (vgl. Ziff. 3 und 4).

3. Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit mässigen (vgl. Art. 41b Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, VRV; SR 741.11). Eine massvolle Geschwindigkeit ist auf Kreisverkehrsplätzen aus Sicherheitsgründen besonders wichtig. Mit starren Tempolimits ist sie jedoch kaum zu erzielen, weil die korrekte Geschwindigkeitswahl vom jeweiligen Kreis, von der Verkehrssituation, der Witterung und weiteren Faktoren abhängig ist. Beispielsweise würde ein zu hoch angesetztes starres Tempolimit einen falschen Anreiz geben, schneller zu fahren als angezeigt.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang deshalb eine sinnvolle und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Bauweise der Kreisel. Dadurch können die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer am zuverlässigsten zum Einhalten einer angepassten Geschwindigkeit angehalten werden.

Einen weiteren Ansatzpunkt sieht der Bundesrat beim Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Im Rahmen der aktuell laufenden und vom Fonds für Verkehrssicherheit finanzierten Verkehrssicherheitskampagne "Made visible" wurde unter anderem das sichere Verhalten von Radfahrern im Kreisverkehr thematisiert.

Ausserdem setzt sich das Bundesamt für Strassen (Astra) dafür ein, dass in den Baunormen für den Veloverkehr relevante Planungsgrundsätze verankert werden. Es erarbeitet derzeit eine Vollzugshilfe zum Veloverkehr in Kreuzungen und Kreiseln.

Im August 2018 hat das Astra zudem eine Austauschplattform mit dem Schwerpunkt "Velounfälle an Kreisverkehrsplätzen" organisiert, auf der die neusten Erkenntnisse zwischen Fachleuten aus Kantonen und Gemeinden ausgetauscht wurden.

4. Radfahrende sind im Kreisverkehr nicht an das Rechtsfahrgebot gebunden (Art. 41b Abs. 3 VRV), sondern können in der Mitte der Fahrbahn fahren. Sie können mit einer entsprechenden Linienwahl verhindern, dass sie von anderen Fahrzeugen überholt und dabei gefährdet werden. Mit dieser Bestimmung hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Ein generelles Überholverbot, neben der bestehenden Möglichkeit, würde die Verkehrssicherheit kaum mehr erheblich erhöhen.

Antwort des Bundesrates.