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19.3336 · Motion · 2019-03-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wirkt bei den SBB darauf hin, die Einführung eines "Gleis 5"-Abos oder - in der neueren Schreibweise - eines "Five 25"-Abos zu prüfen, das an allen Tagen oder zumindest an den Wochenenden zwischen 17 Uhr und 7 Uhr gültig ist.

Begründung

Die Zunahme der Bahnreisenden auf dem Schweizer Schienennetz führt zu teilweise überfüllten Zügen, was ein gravierendes Problem darstellt. Dieses Problem zeigt sich vor allem an den Wochenenden in den Zügen, die in den Abendstunden verkehren, wenn nämlich Studierende, Touristinnen, Touristen, Militärangehörige, Pendlerinnen und Pendler gleichzeitig auf der Nord-Süd- oder auf der Ost-West-Achse unterwegs sind. Die Studierenden sind oft im Besitz eines "Gleis 7"-Abos, das es ihnen erlaubt, den öffentlichen Verkehr zwischen 19 Uhr und 5 Uhr des Folgetages unbeschränkt zu nutzen, was dazu führt, dass sie vorwiegend am Abend unterwegs sind und die Züge füllen. Die heutige Überlastung der Züge ist besorgniserregend, sie schmälert den Komfort der Reisenden und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Mit dem "Gleis 5"-Abo (oder "Five 25"-Abo) könnten die abendlichen Züge entlastet werden, da die Inhaberinnen und Inhaber dieses Abos früher als die traditionellen Pendlerinnen und Pendler reisen würden. Der Personenverkehr mit den Studierenden würde sich damit auf je zwei zusätzliche Stunden am Abend (17-19 Uhr) und am Morgen (5-7 Uhr) verteilen. Weiter könnten die Jugendlichen, die in Städten studieren, die ein gutes Stück von ihrem Wohnort entfernt liegen, mit ihrem Abonnement rechtzeitig mit dem letzten Kurs des öffentlichen Verkehrs nach Hause gelangen, ohne zusätzliche Tickets kaufen zu müssen. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, bei der Führungsspitze der SBB im Rahmen des aktuellen Leistungsauftrags auf diese punktuelle Anpassung hinzuwirken; dabei soll darauf geachtet werden, dass der betrieblichen Eigenständigkeit der SBB Rechnung getragen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Zuständig für die Tarifgestaltung, die Ausgabe der Fahrausweise und deren Verkauf sind die Transportunternehmen. Damit bestimmen sie - und nicht der Bundesrat - sowohl das Sortiment der Abonnemente als auch ihren Preis.

Das Abonnement "Gleis 7" für junge Reisende bis 25 Jahre wird ab dem 1. Mai 2019 durch das "Seven 25"-Abonnement abgelöst. Dieses neue Angebot bringt einige Änderungen mit sich: Der Geltungsbereich wurde erweitert, es kann ohne Halbtax-Abonnement gekauft werden und ist künftig ebenfalls als Monatsabonnement verfügbar; neu ist auch sein Preis. Unverändert bleibt hingegen der Gültigkeitszeitraum von 19 Uhr bis 5 Uhr.

Das "Seven 25"-Abonnement richtet sich in erster Linie an junge Leute. Es sichert ihnen abends eine zuverlässige und günstige Mobilität und ist nicht gedacht für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte oder für Ausflüge am Wochenende.

Die Folgen einer Ausdehnung des zeitlichen Gültigkeitsbereichs des "Seven 25"-Abonnements bis 7 Uhr morgens legt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Romano 19.3335 dar.

Den Beginn der zeitlichen Gültigkeit auf 17 Uhr vorzuverlegen würde ein neues Problem aufwerfen: Die meisten Personen sind zwischen 17 Uhr und 18 Uhr im öffentlichen Verkehr unterwegs. Überall in der Schweiz ist diese Zeitspanne eine Hauptverkehrszeit. Mit dem Vorziehen des Gültigkeitsbeginns des "Seven 25"-Abonnements würde das ohnehin schon hohe Fahrgastaufkommen in dieser Spitzenstunde noch zusätzlich steigen. Damit stünde diese Massnahme genau im Widerspruch zum Ziel, die Fahrten von Inhaberinnen und Inhabern eines "Seven 25"-Abonnements in die Randstunden zu verschieben.

Ausserdem würde ein Abonnement mit einem zeitlichen Gültigkeitsbereich zwischen 17 Uhr und 7 Uhr wahrscheinlich nicht mehr nur von jungen Menschen für den Ausgang benutzt, sondern ebenfalls für tägliche Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort. Ein solches Angebot würde die bestehenden Abonnemente für Pendlerinnen und Pendler konkurrenzieren und erhebliche Ertragseinbussen nach sich ziehen. Schliesslich wäre eine derartige Anpassung nicht ohne eine starke Preiserhöhung möglich, was wiederum die Attraktivität dieses Abonnements bei der jungen Zielgruppe schmälern würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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