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19.3410 · Motion · 2019-03-22

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Anpassungen des Stockwerkeigentums (Art. 712a ff. ZGB) vorzuschlagen, um die Empfehlungen seines Berichtes vom 8. März 2019 zum Postulat Caroni 14.3832 umzusetzen.

Begründung

Das Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) gibt es seit bald 55 Jahren. Es prägt die Wohnsituation unzähliger Menschen in der Schweiz und hat sich etabliert. Jedoch ist es Zeit für ein Update.

In diesem Sinne hat der Bundesrat am 8. März 2019 einen Bericht zum Postulat Caroni (Feller) 14.3832, "Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau", verfasst. Darin anerkennt der Bundesrat - abstützend auf ein Gutachten der Universitäten Freiburg und Luzern - in verschiedenen Punkten klaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf und "steht einer entsprechenden Diskussion im Parlament offen gegenüber". Diese Diskussion sei mit der vorliegenden Motion lanciert.

Für das anstehende Update ist von den Feststellungen des erwähnten Gutachtens auszugehen. Somit sind insbesondere folgende Fragestellungen zu behandeln (wobei auch die anderen im Gutachten erwähnten Punkte vertieft werden können, wo angebracht):

- Klare Regelung der Begründung des Stockwerkeigentums vor Fertigstellung des Gebäudes.

- Die Verlängerung des Baurechts als Grundlage des Stockwerkeigentums ohne Einstimmigkeitserfordernis.

- Klare Regelung der besonderen Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen.

- Klarere Regeln zur Rechts- und Handlungsfähigkeit der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.

- Eine effizientere Sicherung der Beitragsforderungen der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.

- Klarere Regeln zum Ausschluss eines Stockwerkeigentümers.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.