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Die unerträgliche Menschenrechtslage in der Türkei zwingt die Schweiz zum Handeln

19.3527 · Interpellation · 2019-05-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Menschenrechtslage in der Türkei verschlechtert sich von Tag zu Tag. Die Situation eskaliert. Wie seit Langem bekannt ist, gibt es vonseiten der türkischen Regierung massive Repression gegen Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten und Akademikerinnen und Akademiker sowie gegen Kurden. Zudem führt die türkische Regierung einen brutalen Krieg gegen die Kurden in Syrien. Die Gefängnisse in der Türkei sind überfüllt, und die Haftbedingungen sind katastrophal.

Seit Monaten sind in türkischen Gefängnissen zudem viele politische Gefangene in den Hungerstreik getreten. Sie riskieren ihr Leben, um die Welt auf die verheerende Situation im Land und auf die Isolationsbedingungen in den Gefängnissen aufmerksam zu machen. Inzwischen sollen es fast 7000 Hungerstreikende sein. 15 Inhaftierte haben sogar ein Todesfasten beschlossen. Die Mütter dieser Gefangenen, darunter auch die Samstagsmütter, machten Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Parteien mit einer Mahnwache vor dem Bundeshaus und in Gesprächen auf ihre Sorgen aufmerksam. Wenn die Mütter der Gefangenen in der Türkei protestieren, werden sie von den Sicherheitskräften geschlagen und vertrieben.

Gerade nach den aktuellen Ereignissen nach den Wahlen in Istanbul sind die Menschen in der Schweiz, welche aus der Türkei kommen, sehr besorgt und erhoffen sich seitens der offiziellen Schweiz eine Erklärung.

Die Schweiz kann diesen Verhältnissen nicht mehr tatenlos zusehen. Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist er bereit, bei der türkischen Regierung zu intervenieren und einen unverzüglichen Stopp dieser schweren Menschenrechtsverletzungen zu verlangen?

2. Ist er bereit, internationale Massnahmen zu ergreifen durch eine Intervention beim Uno-Menschenrechtsrat?

3. Ist er bereit, eine Erklärung bezüglich der Hungerstreikenden und ihrer Isolationsbedingungen zu deponieren?

4. Ist er bereit, die Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit der Türkei aufzuschieben, bis sich die Menschenrechtslage markant gebessert hat?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Der Bundesrat ist besorgt über die Menschenrechtssituation in der Türkei und verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Die Schweiz ruft die Türkei regelmässig dazu auf, die Menschenrechte zu respektieren und ihre entsprechenden internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Menschenrechtsfragen werden direkt im bilateralen Dialog auf politischer Ebene thematisiert, so beispielsweise im Rahmen der letzten politischen Konsultationen am 22. März 2019 in Ankara. Die Schweizer Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul stehen im engen Kontakt mit Personen und Organisationen, welche sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Weiter führen die Schweizer Vertretungen vor Ort regelmässig Prozessbeobachtungen durch. Seit 2018 unterstützt die Schweiz in der Türkei zudem verstärkt konkrete Projekte im Menschenrechtsbereich.

Die Schweiz äussert sich im Uno-Menschenrechtsrat regelmässig kritisch zur Menschenrechtssituation in der Türkei, so beispielsweise im Rahmen der 36. Session 2017 und in der 37. Session 2018. Weitere Wortmeldungen erfolgten auch im Europarat oder in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Bezug auf Verurteilungen von Medienschaffenden oder Strafverfahren gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger.

4. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Interpellation Glättli 17.4294 darlegte, kommt die Modernisierung des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Efta und der Türkei privaten Unternehmen zugute, da sie zu Planungs- und Rechtssicherheit in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beiträgt. Es handelt sich um die Modernisierung eines bestehenden Abkommens, im Zuge derer auch Nachhaltigkeitsbestimmungen verankert werden sollen. Diese werden es künftig erlauben, handelsrelevante Nachhaltigkeitsthemen und Menschenrechtsfragen mit der Türkei im Rahmen des Gemischten Ausschusses Efta-Türkei aufzunehmen. Bei einem Verzicht auf die Ratifikation des modernisierten Abkommens würden die präferenziellen Handelsbeziehungen im Rahmen des bestehenden FHA fortgesetzt, das keine Nachhaltigkeitsbestimmungen enthält. Dies würde bedeuten, dass weiterhin keine Grundlage bestehen würde, mit den türkischen Behörden solche Fragen im handelspolitischen Kontext zu erörtern. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein Aufschub der Ratifikation nicht zielführend wäre.

Antwort des Bundesrates.

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