19.3614 · Motion · 2019-06-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstmöglich Massnahmen zu treffen und Verhandlungen aufzunehmen, um den Beitritt der Schweiz zum Freiwilligenprogramm European Solidarity Corps für den neuen Programmzyklus ab 2021 zu ermöglichen.
Begründung
Das European Solidarity Corps (ESC) ist das Nachfolgeprogramm des Europäischen Freiwilligendienstes (EVS), welcher Jugendlichen und jungen Erwachsenen den freiwilligen Einsatz im Ausland ermöglicht. Das Programm war bis 2017 Teil von Erasmus plus und funktioniert seither unabhängig. In der Schweiz wurde der EVS seither als Teil der Schweizer Lösung zu Erasmus plus weitergeführt. Diese Lösung, welche mit grossen zusätzlichen Hürden für Teilnehmende aus der Schweiz verbunden war, läuft 2020 aus.
Damit in der Schweiz wohnhafte Personen ab 2021 gleichberechtigt am Freiwilligenaustausch teilnehmen können, müssen baldmöglichst Anstrengungen von der Schweiz gemacht werden. Vom SBFI wurden solche bisher nicht vorgenommen und die Zuständigkeit eher beim BSV verortet. Die Freiwilligeneinsätze wären weder im Fall einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus noch in einer Schweizer Lösung automatisch vorgesehen. Die Antwort des Bundesrates zum Postulat 17.3536 bezeichnet den Europäischen Freiwilligendienst (EVS) als "bewährte(s) Instrument", welches die Förderung der organisierten Freiwilligenarbeit sinnvoll ergänzt. Gegenwärtig sind in der Schweiz mit steigender Tendenz 26 Organisationen zur Durchführung von EVS akkreditiert. Der Projektzyklus 2020-2027 des neuen Programmes sieht bei einem Gesamtbudget von 1,26 Milliarden Euro vor, dass europaweit 350 000 Teilnehmende anvisiert werden sollen.
Die Strategie von Bund und Kantonen zu Austausch und Mobilität sieht vor, auch ausserschulische Aktivitäten zu unterstützen, wobei der Freiwilligenarbeit eine zentrale Rolle zukommt. Das Milizsystem und das freiwillige Engagement sind Grundwerte unserer Gesellschaft, deren Erhalt mittels angemessener Pflege der Schweiz eine Vorbildfunktion ermöglicht. Der Verlust erfolgter Investitionen wäre ineffizient und führt zur Benachteiligung von jungen Menschen aus der Schweiz. Ein Alternativprogramm wäre zeitlich und finanziell aufwendig, ohne die gebotene gute Programmqualität und -vielfalt zu garantieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, welchen unschätzbaren Beitrag Freiwillige leisten. Unbezahlte Arbeit steht für Verantwortung und Solidarität in der Erfüllung vielfältiger Aufgaben zugunsten der Gesellschaft. Verbunden mit einem Auslandaufenthalt können insbesondere sprachliche, soziale und kulturelle Kompetenzen erworben werden.
Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich zu den unterschiedlichen Formen der Unterstützung von Freiwilligenarbeit geäussert, zuletzt im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 17.3536, "Nationales Konzept Freiwilligenarbeit". Schon heute anerkennt und würdigt der Bund die Freiwilligenarbeit im Kinder- und Jugendbereich, einerseits über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG; SR 446.1), andererseits mit der Schweizer Lösung für Erasmus plus. Im Rahmen dieser Übergangslösung haben 2014 bis 2018 lediglich 134 Jugendliche, davon nur 11 Schweizerinnen und Schweizer, die Unterstützung der Schweiz für Aktivitäten des European Solidarity Corps (ESC) in Anspruch genommen. Zum Vergleich: Die im Rahmen des KJFG unterstützte Schweizer Nichtregierungsorganisation Service Civil International (SCI) hat 2018 insgesamt 70 unter 25-jährige Freiwillige vermittelt.
Darüber hinaus muss die Teilnahme an einem neuen Programm der Europäischen Union (EU) im allgemeinen Kontext der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU betrachtet werden. Allerdings wird der Vorschlag der Europäischen Kommission für die neuen Programme 2021-2027 (einschliesslich Europäisches Solidaritätskorps) sowie der mehrjährige Finanzierungsrahmen derzeit in der EU noch diskutiert. Der Bundesrat verfolgt diese Diskussionen aufmerksam. Bevor ein allfälliger Beitritt ins Auge gefasst werden kann, muss der Bundesrat sämtliche Einzelheiten kennen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Organisation muss vom Bundesrat sorgfältig geprüft werden.
Unabhängig vom Entscheid der Schweiz zur Teilnahme am nächsten Zyklus der europäischen Programme (unter anderem der auf Erasmus plus folgenden Programme) werden die Jugendaustauschorganisationen auch weiterhin im Rahmen des KJFG unterstützt. Es wird somit auch künftig genügend Möglichkeiten für junge Schweizerinnen und Schweizer geben, sich im Ausland freiwillig zu engagieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.