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19.3989 · Motion · 2019-09-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein sofortiges Moratorium für Prämienerhöhungen durchzusetzen und somit auf die für 2020 vorgesehene Erhöhung zu verzichten.

Begründung

Die Krankenkassenprämien sind im Laufe der Jahre für viele Familien und Personen mit bescheidenem Einkommen eine untragbare Last geworden. Sie machen durchschnittlich 14 Prozent des verfügbaren Einkommens aus und können sich je nach Konstellation der Haushalte auf über 20 Prozent belaufen. Jede weitere Prämienerhöhung wird diese Personen hart treffen.

Die Prämienexplosion ist angesichts der üppigen Reserven, die über die letzten Jahre von den Krankenkassen angehäuft wurden, unverständlich. Die Reserven sind 2018 um fast eine Milliarde Franken gewachsen und haben damit einen Höchststand von acht Milliarden erreicht. Die Solvenzquote stieg 2017 auf 186,5 Prozent, obwohl 150 Prozent längst ausreichend wären. Zusammen mit den technischen Rückstellungen haben die Versicherer dank den Prämienzahlungen der Versicherten Reserven und Rückstellungen von insgesamt fast 15 Milliarden Franken angehäuft. Es besteht Grund zur Annahme, dass dieser Betrag nicht wirklich nötig ist, um die Solvabilität der Krankenkassen und die Auszahlung der Leistungen langfristig zu garantieren. Ein erneuter Skandal aufgrund von zu viel bezahlten Prämien scheint sich abzuzeichnen: Verschiedene Medien haben berichtet, dass die Versicherten der Kantone Waadt und Genf 2018 zwischen 250 und 300 Millionen Franken Prämien zu viel gezahlt hätten.

Mehrere Krankenkassen haben 2018 und 2019 eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Prämien vorgenommen. Das ist der Fall bei Assura, die entschieden hat, 30 Millionen Franken an die Hälfte ihrer Versicherten zurückzuerstatten. Concordia hat ebenfalls angekündigt, dass sie im September 108 Millionen Franken an ihre Versicherten zurückzahlen wolle. Wie durch Zufall fällt der Zeitpunkt der Auszahlung mit jenem der Bekanntgabe der Prämienerhöhung 2020 zusammen. Das lässt vermuten, dass die Versicherer dieses Instrument missbrauchen, um Kundinnen und Kunden zu binden. Sympany hat 2018 im dritten Jahr in Folge angekündigt, eine Rückvergütung vornehmen zu wollen. Sogar die Versicherten, die nicht zur Anhäufung der Reserven beigetragen haben und die das Glück haben, im Jahr der Rückerstattung Neukundinnen und Neukunden der Kasse geworden zu sein, profitieren davon. Das scheint ungerecht. Es ist offensichtlich, dass die Kontrollinstrumente für die Prämien nicht zufriedenstellend funktionieren. Zudem müssten die Kriterien und Verfahren für die Prämienrückerstattung vereinheitlicht und klarer geregelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach Artikel 16 Absatz 4 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) genehmigt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausschliesslich Prämien, welche die Kosten decken. Aufgrund des medizinischen und technologischen Fortschritts und insbesondere der demografischen Entwicklung nehmen die Kosten von Jahr zu Jahr zu. Würde jegliche Prämienerhöhung verboten, könnten die Prämien nicht mehr kostendeckend sein. In der Folge würden die Versicherer Verluste erleiden, die sie künftig durch massive Prämienaufschläge ausgleichen müssten. Solche Prämiensprünge sind nicht wünschenswert.

Damit die Prämienerhöhung moderat ausfällt, muss bei den Gesundheitskosten angesetzt werden. Der Bundesrat ist in diesem Bereich aktiv. Am 21. August 2019 hat er dem Parlament eine Botschaft zu einem ersten Massnahmenpaket (BBl 2019 6071) überwiesen. Ein zweites Paket wird zu Beginn des nächsten Jahres in die Vernehmlassung geschickt.

Die Versicherer legen die Prämien aufgrund der geschätzten Kosten fest. So kann es vorkommen, dass diese Kostenschätzungen aus verschiedenen Gründen nachträglich nicht vollumfänglich den tatsächlichen Kosten entsprechen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Bundesrat im KVAG einen Korrekturmechanismus verankert.

Der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen muss grundsätzlich das Gleichgewicht zwischen Prämien und Kosten wiederherstellen (Art. 17 Abs. 2 KVAG). In der Botschaft zum KVAG (BBl 2012 1941) hatte der Bundesrat ein Instrument vorgesehen, das es dem BAG ermöglicht, die Rückerstattung zu hoher Prämieneinnahmen zu verfügen. Das Parlament wandelte dann in seinen Beratungen diese Kompetenz des BAG in ein freiwilliges Werkzeug für die Versicherer um. Der Bundesrat erachtet es als wesentlich, dass die Versicherer die Prämientarife möglichst exakt festlegen, sodass keine nachträglichen Korrekturen notwendig sind. Erweist sich dennoch eine Korrektur als erforderlich, kann der Versicherer diese auch vornehmen, indem er die Prämien für das Folgejahr entsprechend knapp kalkuliert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.