19.4041 · Interpellation · 2019-09-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt den 17. September zum "Welttag der Patientensicherheit". Der Tag findet zum ersten Mal statt und soll auf das Thema der Patientinnen- und Patientensicherheit aufmerksam machen. In vielen Ländern würden Wahrzeichen in Orange angestrahlt, darunter die Pyramiden in Ägypten und die Wasserfontäne in Genf. Was längst bekannt ist, bestätigt die WHO von offizieller Stelle und setzt ein markantes Zeichen.
Millionen Menschen weltweit kommen nach Angaben der WHO jährlich bei medizinischen Behandlungen zu Schaden. "Jede Minute sterben fünf Menschen wegen fehlerhafter Behandlung", sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus in Genf. "Die Behandlungsfehler sind vielfältig, ebenso die Gründe, und sie sind vor allem ein globales Problem", wie der WHO-Verantwortliche Neelam Dhingra-Kumar in den Medien sagt. Dabei sind alle Länder betroffen, unabhängig vom Grad ihres Wohlstandes und/oder von der Höhe der Gesundheitskosten. Mit mehr Sicherheit lässt sich vor allem sehr viel Leid, aber auch Geld sparen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie unterstützt der Bundesrat den "Welttag der Patientensicherheit"?
2. Gemäss WHO kommen weltweit offenbar Millionen Menschen jährlich bei medizinischen Behandlungen zu Schaden. Die Fehler und Qualitätsmängel verursachen sehr viel Leid und hohe Kosten. Wie zeigt sich die Situation in der Schweiz? Wie viele Patientinnen und Patienten sind in der Schweiz von Qualitätsmängeln betroffen? Wie viel Geld könnte mit Qualität gespart werden?
3. Es macht den Eindruck, dass die Verantwortlichen der Behörden und der Leistungserbringer die Qualitätsmängel bei der Sicherheit der Patientinnen und Patienten tolerieren und zu wenig dagegen unternehmen. Teilt der Bundesrat diese Ansicht?
4. Welche verbindlichen Massnahmen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist er bereit umzusetzen?
5. Wie engagiert sich der Bundesrat für die Patientensicherheit in der internationalen Zusammenarbeit?
6. Ist er bereit, den "Welttag der Patientensicherheit" in der Schweiz zu etablieren und jedes Jahr Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu realisieren?
7. Dieses Jahr werden erst wenige Wahrzeichen in oranger Farbe leuchten. Ist er bereit, das Bundeshaus im kommenden Jahr am Tag der Patientensicherheit orange beleuchten zu lassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./5. Die Einrichtung des "Welttages der Patientensicherheit" war Teil einer entsprechenden Resolution, welche im Rahmen der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2019 verabschiedet wurde. Die Schweiz hat diese Resolution von Beginn an aktiv unterstützt. Für die erste Ausgabe des Welttages hat der Bundesrat Kommunikationsmassnahmen getroffen. Zentraler Bestandteil des internationalen Engagements der Schweiz ist nicht zuletzt die Ausrichtung des fünften globalen Ministergipfels zur Patientensicherheit am 27. und 28. Februar 2020 in Montreux. Ausserdem setzt sich die Schweiz international für die Verbesserung des Zugangs zu Heilmitteln sowie zur medizinischen Versorgung ein, wodurch die Patientensicherheit nicht zuletzt in ressourcenschwachen Ländern gestärkt wird. Die Schweiz leistet mit diesen verschiedenen Massnahmen - in Einklang mit der Strategie Gesundheit 2020 und der Gesundheitsaussenpolitik für die Jahre 2019-2024 - einen bedeutsamen Beitrag zur globalen Verbesserung der öffentlichen Gesundheit.
2. Der Stand der Lage in Bezug auf die schädigenden Ereignisse wurde bereits in der Botschaft vom 4. Dezember 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, BBl 2016 257) beschrieben. Darin wird auf internationale Studien verwiesen, die gezeigt haben, dass durchschnittlich 10 Prozent der Patientinnen und Patienten bei der Behandlung in einem Spital durch einen medizinischen Zwischenfall Schädigungen erlitten. Rund die Hälfte dieser unerwünschten Ereignisse wäre vermeidbar. Es ist davon auszugehen, dass die internationalen Erfahrungswerte auf die Schweiz anwendbar sind. Aktuelle Daten im nationalen Report zur Qualität in der schweizerischen Gesundheitsversorgung bestätigen diese Resultate (Vincent, C. und Staines, A. 2019).
3./4. In gesundheitsrechtlicher Hinsicht nehmen die Kantone gesundheitspolizeiliche Aufgaben wahr und beaufsichtigen insbesondere die Gesundheitsfachpersonen und die Betriebe des Gesundheitswesens. Sie sorgen damit auch für die Einhaltung der Patientensicherheit. Dem Bundesrat fehlen die empirischen Daten, um Aussagen über die gesundheitspolizeiliche Praxis der Kantone machen zu können.
In krankenversicherungsrechtlicher Hinsicht gewährleisten die Tarifpartner die Qualität. Im Spitalbereich sind die Bundesbehörden mit den Tarifpartnern im Gespräch, damit die Qualitätsverbesserungsmassnahmen im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses durchgeführt werden. Dadurch sollen die Massnahmen systematischer, verbindlicher und nachhaltiger gestaltet werden.
Die Qualitätsstrategie 2009 des Bundesrates legt die Arbeitsfelder zur Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen fest. Im Juni 2019 hat das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, BBl 2019 4469) verabschiedet. In diesem Rahmen wird der Bundesrat eine Eidgenössische Qualitätskommission einsetzen, die seine Ziele im Bereich Qualität und Patientensicherheit realisieren soll. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Patientensicherheit beitragen werden.
6./7. Seit 2015 organisiert die Stiftung Patientensicherheit Schweiz, die vom Bund finanziell unterstützt wird, jedes Jahr eine Aktionswoche zu Themen rund um die Patientensicherheit. Die Daten der Aktionswoche Patientensicherheit 2019 wurden auf den Welttag der Patientensicherheit abgestimmt. Derzeit ist nicht vorgesehen, das Bundeshaus am Welttag der Patientensicherheit orange zu beleuchten. Für den Bundesrat stehen andere Massnahmen im Vordergrund.
Antwort des Bundesrates.