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19.4298 · Interpellation · 2019-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Natur ist unsere zentrale Lebensgrundlage. Für das Funktionieren unseres Ökosystems ist die Artenvielfalt überlebenswichtig. Um diese zu erhalten, müssen Massnahmen zur Reduktion des Kulturlandverlustes und zur Verbesserung des Bodens, der Luft und des Wassers ergriffen werden, wie sie zum Beispiel in der Strategie Biodiversität angedacht sind. Die aktuellsten Bestandesaufnahmen zur Artenvielfalt zeigen aber leider, dass die Schweiz meilenweit davon entfernt ist, die angestrebten Ziele dieser Strategie zu erreichen. Mit dem daraus entstandenen Aktionsplan Biodiversität im Jahr 2017 inkl. Sofortmassnahmen und einem klaren Zeitplan wurde ein wichtiger Schritt zugunsten der Biodiversität gemacht. Bereits heute gibt es gewisse Lichtblicke, trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gemäss dem Aktionsplan Biodiversität ist eine erste Wirkungsanalyse zur ersten Umsetzungsphase erst im Jahr 2022 angedacht. Ist der Bundesrat bereit, auch periodische Wirkungsanalysen durchzuführen, um mehr Transparenz in Bezug auf die Erfüllung des Aktionsplans und zum Rückgang der Artenvielfalt herzustellen?

2. Eine mögliche Option zum besseren Schutz der Biodiversität wäre die Vergrösserung der Schutzgebiete in der Schweiz. Wo steht der Bundesrat mit dem angekündigten Monitoring der bestehenden Schutzgebiete?

3. Der Bundesrat hat als eine Sofortmassnahme die Ausarbeitung von Aktionsplänen zum Konzept Artenförderung Schweiz angekündigt. Der letzte Stand der Übersicht zum Konzept datiert vom Januar 2013. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung, und welche weiteren Aktionspläne sind geplant?

4. 2020 sollen die internationalen Zielsetzungen der Biodiversitätskonvention angepasst werden. Welche Prioritäten will der Bundesrat setzen, um die Bekämpfung der zurückgehenden Biodiversität international anzugehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund berichtet auf Basis der nationalen Monitoring- und Wirkungskontrollprogramme regelmässig über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität in der Schweiz. Beispiele dafür sind die Publikation "Biodiversität in der Schweiz: Zustand und Entwicklung" (Bundesamt für Umwelt [BAFU], 2017, nächste Publikation für 2021 geplant), die verschiedenen Roten Listen (aktuell sind die Listen für die Säugetiere und die Libellen in Vorbereitung) oder die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz. Für den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) wird eine erste Wirkungsanalyse gegen Ende der ersten Umsetzungsphase 2017-2023 durchgeführt. Zu einem früheren Zeitpunkt sind keine verlässlichen Aussagen zu der Wirksamkeit der Massnahmen möglich.

2. Qualitativ intakte, miteinander vernetzte und gesamthaft funktionsfähige Lebensräume sind Voraussetzung für eine reichhaltige und gegenüber Veränderungen (z. B. Klimawandel) reaktionsfähige Biodiversität. Den Zustand der bestehenden Biotope von nationaler Bedeutung (Trockenwiesen und -weiden, Hoch- und Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, Auen) dokumentiert die Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz. Das Programm wurde 2011 vom BAFU und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft lanciert. Die Ergebnisse aus dem ersten Erhebungszyklus werden Ende Jahr vorliegen. Zur Verbesserung der aktuellen Qualität und Quantität der Lebensräume sieht der AP SBS die Weiterentwicklung der ökologischen Infrastruktur vor. Diese wird Kern- und Vernetzungsgebiete in guter Qualität, ausreichender Quantität und in regional angemessener Verteilung sichern und entwickeln. Die praktische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Im Rahmen des AP SBS wird zudem die Erstellung eines Konzepts Ökologische Infrastruktur nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung geprüft.

3. Die im Jahr 2019 aktualisierte Liste der national prioritären Arten und Lebensräume dient als Leitlinie zur Förderung von Arten, Lebensräumen und deren Vernetzung im Rahmen der Programmvereinbarungen von Bund und Kantonen - beispielsweise bei der Weiterentwicklung der ökologischen Infrastruktur. Gestützt auf den AP SBS werden derzeit Massnahmen für die "lichten Wälder" erarbeitet. Zudem werden laufend Massnahmen zur Artenförderung und zur Verbesserung der ökologischen Infrastruktur überprüft und weiterentwickelt.

4. Der Bundesrat wird die Prioritäten im Rahmen des Verhandlungsmandates zur 2020 stattfindenden Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) festlegen. Er wird sich dabei an den übergeordneten Zielen des CBD - dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität - orientieren.

Antwort des Bundesrates.