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19.4307 · Interpellation · 2019-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Krankenpflege zuhause bekommt die "Kostenneutralität" zu spüren - aber um welche Kosten geht es?

Im Juli 2019 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, die den Organisationen der Krankenpflege zuhause vergüteten Tarife drastisch zu senken und jene für Alters- und Pflegeheime zu erhöhen. Es verschanzt sich hinter dem Argument, dass es bei der Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die "Kostenneutralität" berücksichtigt habe.

Die Statistiken, auf die sich das EDI gestützt hat, um diese "Kostenneutralität" zu berechnen, wurden während der Vernehmlassung von allen Seiten kritisiert. Das Departement hat diese Einwände ignoriert und die Anpassungen beschlossen.

Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat in seiner Stellungnahme zu dieser Vernehmlassung eine Liste mit sechs umfassend ausgeführten Punkten aufgestellt, die die Unzuverlässigkeit der Daten aufzeigt. Darunter fallen der in den Statistiken nicht berücksichtigte Anstieg der Koordinationsmassnahmen, die Kritik an der Annahme eines Nullwachstums der Löhne und die Tatsache, dass die Kostenverschiebung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hin zu den Kantonen und den Gemeinden nicht nur eine Folge der Neuordnung der Pflegefinanzierung ist.

Der Entscheid steht zudem in völligem Widerspruch zum Willen des EDI, das "ambulant vor stationär" fördern will, um angesichts eines starken Wachstums der älteren Bevölkerung Einsparungen zu erreichen.

Ich bitte den Bundesrat, auf folgende Fragen zu antworten:

1. Warum hat das Departement einen solchen Entscheid trotz der Ablehnung getroffen, die im grössten Teil der Stellungnahmen auf die Vernehmlassung zum Ausdruck kam?

2. Wie rechtfertigt das Departement grundsätzlich, dass es einen so bestimmten Entscheid auf einer so unsicheren Datenbasis getroffen hat?

3. Welche Massnahmen hat das Departement ergriffen, um die Datenqualität zu verbessern?

4. Wann gedenkt es diese Anpassung zu überprüfen?

5. In seiner Antwort auf die Frage 19.5532 hat Bundesrat Alain Berset erwähnt, dass es möglich sei, auf Gesetzesstufe etwas zu verändern. Da er "ambulant vor stationär" begrüsst: Wie gedenkt er die Umsetzung dieses Prinzips in die Wege zu leiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Für die Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung sah der Gesetzgeber vor, dass die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) infolge des Übergangs von den früher geltenden Tarifen zu den neu vom Bund festgesetzten Beiträgen nicht steigen sollte. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Beiträge in diesem Sinne überprüft und dabei festgestellt, dass die Pflegeheime von der OKP 115 Millionen Franken zu wenig, die Krankenpflege zuhause 32 Millionen Franken zu viel pro Jahr erhält. Entsprechend müssen die Beiträge an die Pflegeheime um 6,7 Prozent erhöht und diejenigen der Pflege zuhause um 3,6 Prozent gesenkt werden. Insgesamt wird sich die OKP in Zukunft somit stärker an der Finanzierung der Pflegekosten beteiligen. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wurde Kritik an der Anpassung der Beiträge geäussert. Diese Kritik wurde jedoch nicht mit Zahlen unterlegt, welche der vorgenommenen Berechnung widersprechen. Für die Berechnung der Anpassung der Beiträge der OKP für die Pflege zuhause hat das EDI die Angaben der Statistik der Hilfe und Pflege zuhause des Bundesamtes für Statistik (BFS) verwendet. Diese Angaben erlauben es, die Überprüfung im Sinne des gesetzlichen Auftrags durchzuführen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Anpassung der Beiträge bei der Vergütung der Leistungen der Krankenpflege zuhause nicht zu einem Ausfall von 32 Millionen Franken für die Leistungserbringer führt. Dies, weil sich aus der gesetzlichen Regelung ergibt, dass die Kantone für die ungedeckten Kosten bei den Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) verantwortlich sind. Bei gleichen Kosten ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Senkung der OKP-Beiträge eine gleiche Erhöhung der Restfinanzierung durch die Kantone oder Gemeinden, welche dafür bei der Vergütung der Pflegeheime um 115 Millionen Franken entlastet werden, zur Folge hat.

4. Im Rahmen des Berichtes zum Postulat SGK-N 16.3352, "Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger", wird geprüft, ob und wie bei den OKP-Beiträgen an die Pflegeleistungen der Kostenentwicklung Rechnung getragen werden kann.

5. Die Pflegefinanzierung ist mit der Restfinanzierung durch die Kantone so geregelt, dass die Deckung der Kosten der Pflegeleistungen gewährleistet ist. Mit der Korrektur der Pflegebeiträge aufgrund des Grundsatzes der Kostenneutralität wird somit die Umsetzung des Prinzips "ambulant vor stationär" nicht behindert. Das EDI sieht allerdings einen Handlungsbedarf auf Gesetzesebene in Bezug auf die Vergütung des Materials, welches vom Pflegepersonal angewendet wird. Dieses Material wird heute gemäss der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht separat vergütet. Das EDI ist deshalb daran, eine Gesetzesänderung vorzubereiten, welche eine separate Vergütung des angewendeten Pflegematerials ermöglicht.

Antwort des Bundesrates.