Rückgang des Zinsaufwandes für kommende Generationen einsetzen
19.4361 · Motion · 2019-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Finanzhaushaltgesetz dahingehend zu ändern, dass ein langfristiger Rückgang des Zinsaufwandes im Bundesbudget direkt und gebunden in den Schuldenabbau und/oder in die AHV fliesst. Die massgeblichen Entlastungen des Bundeshaushalts durch sinkende Schuldzinssätze der jeweils letzten zehn Jahre sollen für kommende Generationen investiert werden und nicht für höhere Bundesausgaben herhalten dürfen. Die Schuldenbremse soll unangetastet und restriktiv bleiben.
Begründung
Eine Nachfrage beim Bundesrat hat ergeben, dass es seit 2008 wegen des tiefen Zinsniveaus zu einem deutlichen Rückgang des Zinsaufwandes für Geld- und Kapitalmarktschulden gekommen ist. Basierend auf dem aktuellen Niveau der Schulden wäre dieser Zinsaufwand gegenüber 2008 um 1,1 Milliarden Franken höher ausgefallen. Das anhaltende Tiefzinsniveau hat daher in den letzten zehn Jahren massgeblich die Staatshaushalte entlastet. Es ist daher angebracht, dass diese Minderausgaben direkt für kommende Generationen investiert werden und nicht einfach für höhere Staatsausgaben verwendet werden dürfen. Das verfälscht sonst frappant den Staatshaushalt, weil so die Aufwände geschmälert werden, obwohl die Staatsausgaben eigentlich trotzdem steigen. Diese Minderausgaben sollen direkt und gebunden für den Schuldenabbau, in die AHV oder an beide Orte zurückfliessen. Damit entlasten wir die kommenden Generationen entweder via Schuldenabbau (sodass auch ihre Zinsaufwände nicht erdrückend werden) oder via AHV (damit wir der kommenden Generationen keine Schulden-AHV hinterlassen). Gemäss diesem Modell würden heute rund 1,1 Milliarden Franken in den Schuldenabbau und/oder zur AHV fliessen. Wir sind es den zukünftigen Steuerzahlenden und AHV-Rentnern schuldig, dieses unverdiente Glück von heute (weniger Ausgaben dank tiefen Zinsen) an sie weiterzugeben, anstatt einfach mit anderen Ausgabenerhöhungen zu kompensieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Zwischen 2008 und 2018 konnte der Zinsaufwand von 3,1 Milliarden auf 1,1 Milliarden Franken reduziert werden. Mehr als die Hälfte dieser Entlastung ist auf die gesunkenen Zinsen zurückzuführen (inkl. Einnahmen aus Negativzinsen als Minderaufwand), der Rest auf die Schuldenreduktion. Basierend auf dem aktuellen Schuldenniveau wäre der Zinsaufwand bei einem gleich hohen Zinsniveau wie im Jahr 2008 rund 1,1 Milliarden höher.
Die Entlastung durch das tiefe Zinsumfeld hat zum Schuldenabbau beigetragen: Seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 konnte der Bund seine Schulden von 130 Milliarden Franken im Jahr 2005 auf 99 Milliarden im Jahr 2018 abtragen. Der tiefere Schuldenstand erhöht auch die Widerstandsfähigkeit des Bundeshaushalts für kommende Herausforderungen wie zum Beispiel den demografischen Wandel.
Der Bundesrat hat überdies an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 beschlossen, auf eine Ergänzung der Schuldenbremse zu verzichten. Die Budgetunterschreitungen fliessen somit auch künftig automatisch in den Schuldenabbau und reduzieren damit die Schuldenlast zukünftiger Generationen. National- und Ständerat haben mit der Annahme der Motion 16.3634 der FK-N, "Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse", bereits zu einem früheren Zeitpunkt (Nationalrat: 2016, Ständerat: 2018) die Stossrichtung des Bundesrates bekräftigt.
Die vom Volk am 19. Mai angenommene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV. Daraus fliessen der AHV bereits ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zu. Rund 800 Millionen davon werden durch den Bundeshaushalt finanziert. Dies wird unter anderem auch durch die Haushaltentlastung infolge des tiefen Zinsaufwands erleichtert.
Für die mittelfristige finanzielle Stabilisierung der AHV sind indes, wie bereits in der Interpellation 19.3889, "Tiefzinsumfeld verfälscht den Staatshaushalt", dargelegt, Massnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite nötig. Entsprechende Massnahmen hat der Bundesrat mit der Reformvorlage AHV 21 an das Parlament verabschiedet.
Der tiefe Zinsaufwand hilft somit bereits heute, die Schulden zu senken und die Finanzierung der AHV sicherzustellen. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine gesetzliche Zweckbindung der Zinsentlastung für den Schuldenabbau oder für die AHV-Finanzierung weder als nötig noch als zweckmässig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.