Verkehrserschliessung von Kandersteg und des Wallis bei einem Spontanereignis in Mitholz und/oder während der Räumungsarbeiten dauerhaft von Norden her sicherstellen
19.4373 · Motion · 2019-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Strassenverbindung von Frutigen nach Kandersteg und ins Wallis mit der heutigen Kapazität dauerhaft sicherzustellen. Dies insbesondere für den Fall eines Spontanereignisses beim Munitionslager Mitholz und während der Räumungsarbeiten der alten Munition. Dazu ist so rasch als möglich eine zweispurige neue Strasse zur Umfahrung des Gefahrengebiets zu erstellen.
Begründung
Die vom alten Munitionsdepot der Armee in Mitholz ausgehenden Gefahren beinhalten sowohl die Gefährdung von Menschenleben als auch die Entstehung wirtschaftlichen Schadens, einerseits durch das direkte Zerstörungspotenzial von Infrastrukturen vor Ort und andererseits durch die Unterbrechung der gesamten Verkehrserschliessung zwischen Frutigen und Kandersteg bzw. dem Kanton Wallis.
Mit der vom Nationalrat verabschiedeten Motion Grossen Jürg 18.3798 wird der Abwehr der Gefährdung von Menschenleben bestmöglich Rechnung getragen, indem vom Bundesrat verlangt wird, das ehemalige Munitionslager Mitholz rasch komplett gefahrlos zu machen. In der Stellungnahme zur Interpellation Ruppen 19.3846 geht der Bundesrat davon aus, dass bei einem Ereignis und bei der Räumung "die Verkehrsverbindungen einige Wochen unterbrochen bzw. je nach getroffenen Schutzmassnahmen während der Arbeiten über eine längere Zeit gesperrt werden". Wenn dabei auch die Strasse zum Zugangsstollen des Lötschberg-Basistunnels nicht passierbar ist, wird auch der Lötschberg-Basistunnel gesperrt. Damit wären das Wallis und Kandersteg nur noch vom Süden her erreichbar. In einem solchen Fall würde nicht nur der Nord-Süd-Transitverkehr erheblich gestört. Gleichzeitig wäre mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Regionen Kandersteg, Lötschental und Oberwallis, ja für den gesamten Kanton Wallis zu rechnen.
Dieser drohende Schaden in unbestimmter Millionenhöhe ist unbedingt zu vermeiden. Dies ist nur möglich, wenn der Bundesrat rasch klare Aufträge zur Erstellung einer doppelspurigen Ersatzstrasse, die der Kapazität der heutigen Strasse entspricht, erteilt. Dies dürfte auch die vorgesehenen Räumungsarbeiten wesentlich vereinfachen. Für die Bewilligung und Planung ist das schnellstmögliche Verfahren anzuwenden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Grossen Jürg 18.3798 und in seiner Antwort auf die Interpellation Ruppen 19.3846 dargelegt hat, ist er sich des Stellenwerts der Verkehrsverbindung im Kandertal und ins Wallis bewusst. Er nimmt deshalb die aktuelle, durch das ehemalige Munitionslager bedingte Situation und die möglichen Auswirkungen auf die Strassenverbindung ernst.
Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, Massnahmen zur Senkung des Risikos zu erarbeiten. Das VBS hat hierzu eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt.
Diese Arbeitsgruppe erarbeitet Massnahmen, welche die Risiken, die vom ehemaligen Munitionslager Mitholz ausgehen, beseitigen oder dauerhaft senken. Ein zentrales Element ist die Sicherheit für Strasse und Schiene. Im Rahmen der Arbeitsgruppe prüft das Bundesamt für Strassen mit dem VBS, wie die Verfügbarkeit der Strasse während der Räumungsarbeiten zur Entsorgung der Munition bzw. nach einem Ereignisfall gewährleistet werden kann, um längere Unterbrüche der Strassenverbindung möglichst auszuschliessen. Zudem plant der Kanton Bern eine Notumfahrung, welche im Ereignisfall den Zugang nach Kandersteg und die Verbindung ins Wallis gewährleisten würde. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als notwendig, unverzüglich eine doppelspurige Ersatzstrasse zu realisieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.