19.4392 · Motion · 2019-11-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (SR 910.13) dahingehend zu ändern, dass die Beiträge für die emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern bis 2021 (anstelle 2019) ausgerichtet werden.
Eine Minderheit (Schneider Schüttel, Bendahan, Brélaz, Gmür Alois, Gschwind, Gysi, Hadorn, Kiener Nellen, Meyer Mattea) beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Ab 2022 soll der Einsatz von emissionsmindernden Ausbringungsverfahren in der Luftreinhalteverordnung (LRV) umweltrechtlich vorgeschrieben werden und wird, ebenfalls ab 2022, Bestandteil des ökologischen Leistungsnachweises, dessen Einhaltung mit Direktzahlungen abgegolten wird. Eine Weiterführung der Beiträge über 2021 hinaus ist folglich nicht möglich.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.