Lexipedia

19.4405 · Interpellation · 2019-12-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Agroscope will an den dezentralen Standorten offenbar Leistungen im Gebäudeunterhalt und -reinigung nicht mehr selbst erbringen. Das Vorgehen wirft Fragen auf, insbesondere scheint wenig Gewicht auf eine sozialverträgliche Abwicklung gelegt zu werden. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wurde umfassend - unter Einbezug auch sozialer Aspekte - geprüft, ob die Leistungen im Gebäudeunterhalt und -reinigung nicht weiterhin selbst erbracht werden können?

2. Ist es korrekt, dass bei der Ausschreibung auf eine Übernahmepflicht der Mitarbeitenden von Agroscope verzichtet wurde? Wenn ja, weshalb?

3. Wie viele Mitarbeitende sind betroffen?

4. Welche Lösungen werden den betroffenen Mitarbeitenden angeboten und wie vielen Mitarbeitenden wurde aufgrund dieser Auslagerung gekündigt?

5. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das gewählte Vorgehen mit seiner Rolle als (gemäss Bundespersonalstrategie) "vorbildlicher und ethisch verantwortlicher" Arbeitgeber vereinbar ist?

Begründung

Die Neuausrichtung von Agroscope hat seit ihrer Kommunikation im März 2018 für Wirbel gesorgt, auch in der Politik - zahlreiche Vorstösse zeugen davon. Die Haltung des Parlaments war dabei von Anfang an klar: Agroscope muss dezentral organisiert bleiben, zudem keine Einsparungen bei der Forschungsarbeit. Die angestrebte Richtungskorrektur scheint im Bereich der Forschung die gewünschten Folgen zu haben. Hingegen entsteht der Eindruck, dass die Reorganisation zu Lasten der schwächsten Mitarbeitenden geht: Leistungen im Gebäudeunterhalt und in der Gebäudereinigung sollen ausgelagert werden, betroffenen Mitarbeitenden droht die Kündigung und damit der Verlust der Arbeitsstelle.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Auslagerung der Standardreinigung und der Neupositionierung von Agroscope, welche im März 2018 verkündet wurde. Der Bund verfolgt seit mehreren Jahren eine Optimierungsstrategie im Immobilien- und Logistikmanagement, unter anderem bei den Reinigungsarbeiten. Ziel dieser Optimierung ist eine Konzentration auf das Kerngeschäft. Entsprechend wird die Reinigung in dezentralen Standorten auf Basis von Beschaffungsverfahren mehrheitlich an private Unternehmungen ausgelagert.

Anlässlich des Zusammenschlusses der drei Forschungsanstalten zu Agroscope wurde 2014 entschieden, die Bundesstrategien bezüglich operativer Steuerung der Immobilien und infrastrukturellem Gebäudemanagement auch für Agroscope umzusetzen. Die Standardreinigung soll entsprechend ausgelagert werden. Die Reinigung von Laboren bzw. Spezialinfrastruktur wird weiterhin durch Mitarbeitende von Agroscope selbst erbracht, da in diesem Bereich für den Zutritt erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten und Spezialkenntnisse für die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen erforderlich sind. Auch der Gebäudeunterhalt ist nicht von der Auslagerung betroffen.

2. Beschaffungsrechtlich ist die Vorgabe einer Verpflichtung zur Übernahme von Personal schwierig umsetzbar, unter anderem weil dies in die unternehmerische Freiheit der Anbieter eingreifen würde. Auf die Möglichkeit einer Übernahme des bisherigen Reinigungspersonals wird in der Ausschreibung hingegen hingewiesen.

3. Aktuell sind fünf Personen von der Auslagerung der Standardreinigung betroffen.

4. Kündigungen wurden noch keine ausgesprochen. Auf der Grundlage von Artikel 104c der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV; SR 172.220.111.3) hat Agroscope mit allen betroffenen Mitarbeitenden eine Vereinbarung abgeschlossen, die festhält, dass beidseitig sowohl nach extern, als auch nach intern zumutbaren Lösungen gesucht wird. Die Betroffenen werden hierbei von Personalfachleuten betreut. Da dieser Prozess erst vor kurzem gestartet wurde, können dazu momentan noch keine weitergehenden Angaben gemacht werden. Allfällige Kündigungen richten sich nach Artikel 104e BPV. Namentlich kann - wenn keine interne oder externe Lösung gefunden werden konnte - erst sechs Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung eine Kündigung ausgesprochen werden. Die Übernahme durch die zukünftigen Vertragspartner könnte dabei wie aufgezeigt eine solche Lösung darstellen.

5. Die angestrebte Vergabe der Standardreinigung an Dritte entspricht der Strategie des Bundes. Seine Vorbildrolle als sozialer Arbeitgeber nimmt der Bund wahr, indem die Betroffenen gemäss Absprache mit den Sozialpartnern einen Vorlauf von sechs Monaten erhalten, in deren sie durch ausgewiesene HR-Spezialistinnen und -Spezialisten bei der Stellensuche unterstützt werden.

Antwort des Bundesrates.

Strukturreform bei Agroscope zulasten der Schwächsten? | Lexipedia | Lexipedia