19.4484 · Interpellation · 2019-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Allein die UBS und die Credit Suisse haben in den Jahren 2015 bis 2017 Kredite in der Höhe von 12,3 Milliarden Dollar für Teersandöl, arktisches Öl, Ultratiefseeöl, Flüssigerdgas, Kohlebergbau und kohlebefeuerte Energie vergeben. Damit bekämpfen sie das 1,5-Grad-Ziel des CO2-Gesetzes und des Pariser Klimaabkommens aktiv und sind dafür mitverantwortlich, dass die Schweizer Finanzdienstleister eine Klimaerhitzung von 4 bis 6 Grad finanzieren. Die Weltbank oder die Europäische Investitionsbank haben beschlossen, die Förderung von Erdöl, Erdgas oder Kohle nicht mehr zu finanzieren. Es geht nicht, dass der Schweizer Finanzplatz solche internationalen Entscheide unterläuft und die Klimaerhitzung aktiv antreibt.
Begründung
In der Antwort auf meine Interpellation 19.3114 hielt der Bundesrat fest, dass seiner Einschätzung nach ein Verbot entsprechender Kredite nicht mit der Wirtschaftsfreiheit gemäss Bundesverfassung (Art. 94) vereinbar sei.
1. Welche regulatorischen Möglichkeiten bestehen, um entsprechende Kreditvergaben zu verringern und schliesslich zu verhindern?
2. Welche Bemühungen betreibt der Bundesrat, damit die Schweizer Banken vom 2020 wiederum angebotenen Klimaverträglichkeitstest Gebrauch machen?
3. Plant der Bundesrat als Reaktion zum Bericht des Bafu "Klimaverträgliche Finanzflüsse - Handlungsspielraum gemäss geltenden Rechtsgrundlagen" vom 3. Mai 2018 zuhanden der UREK-N entsprechende Steuerelemente einzuführen und damit eine Umsetzung des Artikels 2c des Pariser Klimaabkommens dem Parlament vorzulegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1)
Das Rechtsgutachten "Berücksichtigung von Klimarisiken und -wirkungen auf dem Finanzmarkt" zuhanden des Bundesamts für Umwelt (BAFU), zeigt, dass Schweizer Finanzmarktakteure, die zur Berücksichtigung aller wesentlichen Risiken angehalten sind, auch die Klimarisiken (d.h. Risiken aufgrund des Klimawandels oder Massnahmen zu dessen Eindämmung) mitberücksichtigen müssen (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/recht/rechtsgutachten.html). Dies ist bei der Berechnung der erforderlichen Eigenmittel, den Anforderungen an eine genügende Liquidität wie auch im allgemeinen Risikomanagement der Fall. Zusätzlich sind Finanzdienstleister aufgrund der aufsichtsrechtlichen Verhaltensregeln sowie der allgemeinen Treue- und Sorgfaltspflichten dazu verpflichtet, Klimarisiken im Rahmen ihrer Risikoabklärung und -aufklärung des Kunden zu berücksichtigen.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Jans (18.3974) dargelegt hat, sind Finanzinstitute auch aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kundinnen und Kunden steigt ausserdem das mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehende Reputationsrisiko. Gestützt auf das geltende Finanzmarktrecht sind Schweizer Finanzmarktakteure dagegen heute nicht verpflichtet, Klimawirkungen, d. h. die Auswirkungen ihrer Anlage- und Finanzierungsentscheide auf das Klima, in ihren Anlage- und Beratungsprozess einzubeziehen.
Zu 2) Bei den letzten Klimaverträglichkeitstests im Jahr 2017 konnten rund zwei Drittel der verwalteten Vermögen in den getesteten Anlageklassen erfasst werden, auch dank der Teilnahmeempfehlungen der Verbände (Versicherungsverband SW, Pensionskassenverband ASIP) an ihre Mitglieder. 2020 werden die Tests Pensionskassen und Versicherungen sowie neu auch Banken und Vermögensverwaltungen offenstehen. Um Schweizer Banken für eine Teilnahme zu sensibilisieren, hatte das BAFU diese im November 2019 zu vorbereitenden Workshops in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz eingeladen. Zudem wurde der Kontakt zur Schweizerische Bankiervereinigung gesucht. Letztere hat die Teilnahme am Klimaverträglichkeitstest 2020 ihren Mitgliedern bereits öffentlich empfohlen. Eine Teilnahme bleibt aber freiwillig.
Zu 3) Wie der Bundesrat in der Stellungnahme auf das Postulat der UREK-S (19.3966) "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris" festgehalten hat, begrüsst er einen Bericht zuhanden des Parlaments, in welchem aufgezeigt wird, wie die Finanzmittelflüsse klimaverträglicher ausgerichtet werden können. Darin einfliessen sollen auch die Resultate aus dem Bericht der Verwaltung, in welchem die Chancen und die Wettbewerbsfähigkeit für den Schweizer Finanzplatz in Bezug auf Umweltaspekte geprüft und Vorschläge zur Verbesserung gemacht werden. Dieser Bericht liegt voraussichtlich im Frühling 2020 vor. Unter anderem aufgrund der Resultate aus der Standortbestimmung durch den zweiten, freiwilligen Klimaverträglichkeitstest für die Finanzmarktakteure, welche voraussichtlich im Herbst 2020 vorliegen, soll zudem im Rahmen des oben genannten Postulatsberichts evaluiert werden, inwieweit mit freiwilligen Massnahmen bisher Fortschritte erzielt werden konnten bzw. welche weitergehenden Schritte - unter Wahrung der Wirtschaftsfreiheit aller Akteure - allenfalls angezeigt sind.
Antwort des Bundesrates.