19.4504 · Interpellation · 2019-12-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Cybermobbing ist ein ernstzunehmendes Problem: Immer mehr Kinder werden online Opfer von Belästigungen, Beleidigungen, Ausgrenzungen etc. Dabei werden über das minderjährige Opfer falsche Informationen oder peinliche Bilder verbreitet oder die Kinder werden fertiggemacht. Die JAMES - Studienreihe (Jugend, Aktivitäten, Medien - Erhebung Schweiz) zeigt einen deutlichen Anstieg von betroffenen Kindern und Jugendlichen. 2010 gaben 18 Prozent der Befragten an, dass sie jemand im Internet fertigmachen wollte, 2018 waren es schon 23 Prozent. 2018 haben 33 Prozent der Jugendlichen schon erlebt, dass Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung online gestellt wurden. Auch die soeben erschienene PISA Studie zeigt einen klaren Anstieg von Mobbing (online und offline) von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz.
Das Problem ist seit Längerem bekannt: Es gibt eine Fülle von Massnahmen zur Prävention von Cybermobbing. Auf der eidgenössischen Plattform Jugend und Medien sind an die 180 Informations-, Schulungs- und Beratungsangebote in der Schweiz vermerkt.
1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass trotz einer Fülle von Angeboten die Anzahl von Cybermobbing betroffener Kinder und Jugendlicher stetig zunimmt?
2. Wie stellt der Bund in seiner Koordinationsfunktion sicher, dass die bestehenden Angebote wirksam sind?
3. Welche Massnahmen ergreift der Bund, um dem Anstieg von Cybermobbing effektiv entgegenzuwirken?
4. Die Heterogenität und die Qualitätsunterschiede der Angebote sind einer effektiven Prävention nicht förderlich. Wie gedenkt der Bund sicherzustellen, dass jedes Kind in der Schweiz gleich gut vor Cybermobbing geschützt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat verurteilt jede Art von Belästigung (online oder offline). Von Mobbing (online oder offline) kann man dennoch erst sprechen, wenn jemand über einen längeren Zeitraum immer wieder schikaniert wird. Gemäss dieser Definition gibt die aktuelle EU Kids Online Studie 2019 einen Anteil von 1-5 Prozent der Schweizer Jugendlichen an, die bereits Cybermobbing erfahren haben. Verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2013 entspricht dies keiner Zunahme. Die PISA-Studie, die eine Zunahme von Mobbing-Fällen festgestellt hat, misst Cybermobbing nicht direkt. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass mehr Stunden auf Social Media das Mobbing-Risiko erhöhen. Der Bundesrat ist sich der gravierenden Folgen für betroffene Kinder und Jugendliche bewusst und wird die Entwicklung dieser Zahlen weiterhin genau beobachten.
2. Die bestehenden Angebote werden durch Kantone, Gemeinden, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und private Organisationen bereitgestellt. Ihre Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Trägerschaft. Der Bund kann damit deren Wirksamkeit nicht im Einzelfall sicherstellen. Hingegen werden an nationalen Veranstaltungen jeweils Beispiele für Good Practice vorgestellt und zur Diskussion gestellt. So wird ein Beitrag geleistet zu wirksameren Angeboten.
3. Mit seiner Nationalen Plattform Jugend und Medien (www.jugendundmedien.ch) sensibilisiert der Bund Eltern, Betreuungs- und Lehrpersonen für die Chancen und Risiken von digitalen Medien. Über verschiedene Kanäle (Website, Broschüren, Flyer) werden Fakten, konkrete Tipps sowie weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt, unter anderem auch zum Thema Cybermobbing. So soll schlussendlich dafür gesorgt werden, dass Kinder und Jugendliche digitale Medien kompetent und sicher nutzen können. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde ausserdem Diskriminierung & Hate Speech als Schwerpunktthema ausgewählt. In diesem Zusammenhang wird auch Cybermobbing thematisiert werden.
4. Der Bund kann mangels entsprechender Untersuchungen keine fundierte Aussage zur Qualität der verschiedenen Angebote machen. Er hat keine Kenntnis davon, dass ein generelles Problem hinsichtlich der Qualität der Angebote besteht. Die Plattform Jugend und Medien publiziert alle Broschüren und die Website in drei Sprachen und den Flyer sogar in 16 Sprachen. Des Weiteren unterstützt sie auch immer wieder Projekte für speziell vulnerable Zielgruppen. Zudem ist der Bund nicht alleine in der Pflicht, die Chancengerechtigkeit von Kindern in der Schweiz sicherzustellen. Die Schule ist hier ebenfalls ein zentraler Akteur. Mittels nationaler Veranstaltungen fördert der Bund die Vernetzung der zentralen Akteure und den Austausch von Good Practice im Bereich Jugend und Medien.
Antwort des Bundesrates.