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Gefährden die ungenügenden Schweizer Klimaziele die internationalen Menschen- und Kinderrechte?

19.4543 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Klimawandel bedroht die menschenrechtlichen Freiheitsvoraussetzungen auf existenzielle und irreversible Weise, weil durch ihn die Existenzgrundlagen vieler Menschen zerstört werden. Millionen von Menschen verlieren durch Überschwemmungen ihr Zuhause oder hungern, weil Dürren ihre Ernte zerstören, haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser oder werden bei Wirbelstürmen verletzt oder getötet. Der globale Süden ist von den Folgen des Klimawandels am stärksten betroffen. Deshalb besteht eine menschenrechtliche Handlungspflicht der Schweiz, CO2-Emissionen rasch und umfangreich zu reduzieren. Vor einem Monat hat der Uno-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) die Schweiz wegen ihrer ungenügenden Klimapolitik kritisiert. Auch der Uno-Ausschuss für Kinderrechte (CRC), fragte die Schweiz, inwiefern sie ihre Finanzinstitute reguliere, um die Klimaerwärmung einzudämmen. Das CESCR bemängelt, dass die Ziele zur Emmissionsreduktion bis 2020 und besonders das Ziel bis 2030 (Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken) ungenügend sei. Der Uno Ausschuss empfiehlt daher eine Anpassung des Zieles bis 2030, sodass die Schweiz ihren Menschenrechtspflichten nachkommen kann.

Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass er im Kontext des Klimawandels seine Menschenrechtsverpflichtungen einhält?

2. Reichen die Emissionsreduktionen des Bundes aus, um seine Verpflichtungen unter der Uno Kinderrechtskonvention zu erfüllen, welche das Recht der Kinder auf ein Höchstmass an Gesundheit garantiert?

3. Wenn nein, was unternimmt der Bundesrat zusätzlich in der Klimapolitik, um die Rechte der Kinder auf Gesundheit zu garantieren?

4. Inwiefern und wie wird der Bundesrat die Empfehlung des CESCR Folge leisten, damit die Investitionen von öffentlichen und privaten in fossile Energiesysteme gesenkt werden, um die Einhaltung der Menschenrechte zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Klimawandel zu den grössten und dringendsten Bedrohungen für die Grundrechte heutiger und künftiger Generationen gehört, das heisst insbesondere für deren Recht auf Leben, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Wohlergehen und Unterkunft.

1.-3. Aus den internationalen Menschenrechtskonventionen, insbesondere dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, lassen sich keine exakten quantitativen Klimamassnahmen ableiten. Die Schweiz engagiert sich dafür, dass die relevanten Klimaabkommen und deren Umsetzung einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte leisten. Zudem setzt sie sich für die Schaffung internationaler Rahmenbedingungen zum Schutz, zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen ein. Die Schweiz hat im Rahmen des Pariser Abkommens das Ziel formuliert, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu reduzieren. Zudem hat sie am UNO-Klimagipfel angekündigt, dass sie bis 2050 ihre Emissionen auf netto null reduzieren will.

4. Der Bundesrat hat Ende Januar 2020 von den Empfehlungen des Ausschusses des UNO-Pakts I Kenntnis genommen und wird die zu ihrer Umsetzung notwendigen Massnahmen prüfen lassen. Dazu wird eine Folgekonferenz mit allen betroffenen Akteuren organisiert.

Antwort des Bundesrates.

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