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Anpassung der Schuldenbremse an das neue Zinsumfeld und Finanzierung der Klimawende

19.4620 · Interpellation · 2019-12-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Aktuell kann sich der Bund zu negativen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt refinanzieren. Bei den kurzfristigen Geldmarktbuchforderungen wurden zuletzt Negativzinsen zwischen -0,75 und -1 Prozent realisiert. Die Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes rechnet im nächsten Jahr mit einem 3-Monatszins von -1,1 Prozent und einer Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen von -0,8 Prozent (vgl. entsprechende MM des Seco vom 17.9.2019). Die Markterwartungen sind so, dass auch im 2021 und 2022 noch mit negativen Zinsen gerechnet werden muss.

Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein weiterer Schuldenabbau nicht zielführend. So führt beispielsweise der vorgesehene weitere Schuldenabbau im nächsten Jahr zu einem entgangenen Ertrag von rund 20 Mio. Franken. Gleichzeitig muss aufgrund des von der Schweiz unterzeichneten Abkommen von Paris heute in klimafreundliche Technologie und Infrastruktur investiert werden.

Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass ein weiterer Schuldenabbau im heutigen Zinsumfeld nicht zielführend ist, der Zeitpunkt hingegen günstig ist, um Investitionen in den Umbau des Energiesystems zu tätigen?

2. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die negativen finanziellen Auswirkungen der Schuldenbremse zu reduzieren?

3. Anerkennt er den historischen Investitionsbedarf, um die Klimawende entsprechend dem Abkommen von Paris zu bewältigen?

4. Welche Massnahmen plant er, um die Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Anlagen zu verstärken?

5. Welche Arbeiten und Untersuchungen hat er bereits getätigt, um mögliche Synergien zwischen aktuellem Zinsumfeld und notwendige Investitionen zu realisieren?

6. Kann ein Teil des Überschusses 2019 anders als zum Schuldenabbau verwendet werden?

7. Welche gesetzlichen Anpassungen sind nötig, falls das Parlament einen Teil der Überschüsse anderen Aufgaben als dem Schuldenabbau zuführen möchte?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 5: Mit Schuldenabbau kann der finanzpolitische Handlungsspielraum erhöht werden. Der Bund bezahlt trotz der aktuellen Tiefzinssituation Zinsen für seine Schulden. Zwischen 2008 und 2018 konnte der Zinsaufwand von 3,1 Milliarden auf 1,1 Milliarden reduziert werden. Dies ist in erster Linie auf das tiefe Zinsniveau zurückzuführen. Daneben trägt aber auch die Schuldenreduktion zu dieser Entwicklung bei. Die daraus resultierende deutliche Entlastung des Bundeshaushalts führte zu einer entsprechenden Erhöhung des finanzpolitischen Handlungsspielraums und ermöglichte ein stärkeres Ausgabenwachstum in anderen Bereichen.

Der Bundesrat hat im Bericht "Tiefzinsumfeld und Frankenstärke: Handlungsoptionen für die Schweiz" vom 12. Dezember 2016 verschiedene Varianten zur Nutzung der Vorteile des Tiefzinsumfelds geprüft. Der Bericht zeigte auf, dass kein zusätzliches Finanzierungsbedürfnis für staatliche Investitionen besteht. Auch aus heutiger Sicht können die nötigen Investitionen über die bestehenden Fonds und Einnahmen finanziert werden.

Der Umbau des Energiesystems erfolgt im Rahmen der Energiestrategie 2050. Der Bundesrat hat das UVEK am 27. September 2019 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Energiegesetzes vorzulegen. Dabei sollen die Investitionsanreize für die einheimischen erneuerbaren Energien verbessert und die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Die Kosten für die angepassten Fördermassnahmen betragen rund 215 Millionen Franken pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt durch den bereits heute bestehenden Netzzuschlag, der dazu nicht erhöht werden muss.

Zu 2: Der Bundesrat sieht keine negativen Auswirkungen der Schuldenbremse. Der Bund konnte in den letzten Jahren dank der guten Entwicklung der Einnahmen seine laufenden Ausgaben, seine Investitionen und auch das Wachstum in prioritären Aufgabengebieten im bestehenden Rahmen ausreichend decken.

Zu 3 und 4: Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 und der Ratifikation des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um die durchschnittliche globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen sowie die staatlichen und privaten Finanzflüsse auf eine treibhausgasarme Entwicklung auszurichten. Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgt mittels Reduktionszielen und Finanzhilfen gestützt auf das CO2-Gesetz. Dieses befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Der Bundesrat sieht grosse Chancen für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz. Er will die Rahmenbedingungen schaffen, die es dem Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein. Um die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten, setzt der Bundesrat national vorerst auf freiwillige Massnahmen sowie die Schaffung von Transparenz in Bezug auf die Klima- und Sozialverträglichkeit sowie bezüglich guter Geschäftsführung. Er stellt dafür entsprechende Grundlagen und Instrumente bereit und wird wenn nötig weitere Schritte einleiten (vgl. Antwort auf Postulat 19.3966).

Zu 6 und 7: Die Schuldenbremse verlangt einen mittelfristigen Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen. Der strukturelle Überschuss wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben. Er kann nicht für Mehrausgaben verwendet werden. Hingegen könnten künftige Fehlbeträge über das Ausgleichskonto kompensiert werden. Um die Verwendung der strukturellen Überschüsse zu ermöglichen, müsste das Finanzhaushaltgesetz (FHG) geändert werden.

Antwort des Bundesrates.