19.4629 · Motion · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Einwegzigarettenfilter welche nach der Nutzung beim Zersetzen Mikroplastik und giftige Stoffe in die Umwelt abgeben, verboten werden.
Begründung
Die Filter von Zigaretten bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat. Sie sind kaum biologisch abbaubar, tragen also zur Umweltverschmutzung mit Plastik und Mikroplastik bei. Es kann je nach dem bis zu 15 Jahre dauern, bis sie sich zersetzen.
Ausserdem enthalten Zigarettenstummel zahlreiche giftige Chemikalien. Untersuchungen haben gezeigt, dass schädliche Chemikalien, die aus Stummel ausgewaschen werden, für Wasserorganismen akut giftig sein können: Laut den Ökotoxzentrum, dem Zentrum für angewandte Ökotoxikologie an der Eawag und EPF Lausanne, kann das aus einem einzelnen Zigarettenstummel ausgewaschene Nikotin bis zu 1000 Liter Wasser so verunreinigen, dass schädliche Auswirkungen auf Organismen nicht ausgeschlossen werden können. Bei einer Konzentration von einem Zigarettenstummel pro Liter Wasser können 50 Prozent der dort lebenden Fische sterben.
Allein die SBB "sammeln" pro Jahr 200 Tonnen Zigarettenstummel zwischen den Bahnsteigen - 550 Kilogramm pro Tag. Nur jede dritte Zigarette landet laut den SBB dagegen in den aufgestellten Aschenbechern.
In der Schweiz wurden 2018 9,2 Milliarden Zigaretten verkauft. Werden nun also zwei von dreien auf dem Boden entsorgt, sind dies über 6 Milliarden hochgiftige Zigarettenfilter die in die Umwelt gelangen können, pro Jahr. Die Filter der selbstgedrehten Zigaretten sind da noch nicht mitgerechnet.
Viele der Stummel gelangen in Gewässer oder in die Kanalisation und müssen spätestens in der Abwasserreinigungsanlage mit erheblichem Aufwand wieder aus dem Abwasser entfernt werden.
Da das Wegwerfen von Zigarettenstummeln nicht die Ausnahme, sondern offenbar eher die Regel ist, macht es Sinn, dass der Gesetzgeber zugunsten des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eingreift
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das achtlose Liegenlassen oder Wegwerfen von Zigarettenstummeln (Littering) stellt prinzipiell ein Fehlverhalten der Raucherinnen und Rauchern dar. Der Bundesrat stimmt mit dem Motionär überein, dass Littering unakzeptabel ist und "gelitterte" Zigarettenstummel die Umwelt mit Mikroplastik belasten. Diese Umweltbelastung muss reduziert werden. Die Kantone und Gemeinden, unterstützt von Bund und privaten Organisationen, bekämpfen das Littering mit einem Paket von verschiedenen Massnahmen, die von Sensibilisierung und Information der Bevölkerung bis hin zu Litteringbussen reichen.
Die Filter aus Celluloseacetat sind eine von mehreren Eintragsquellen von Mikroplastik in die Umwelt. Der Bundesrat kann gemäss Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) Produkte verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Gestützt auf diese Bestimmung wäre es dem Bundesrat zwar grundsätzlich möglich, auf Verordnungsebene eine entsprechende Verbotsnorm für Kunststofffilter in Zigaretten zu erlassen. Um ein solches Verbot zu rechtfertigen, müsste die Umweltschädlichkeit von Zigarettenfiltern, insbesondere die direkten Auswirkungen durch das freigesetzte Mikroplastik und durch die organischen Schadstoffe auf die Gesundheit von Organismen, aber eindeutig nachgewiesen werden. Diese konkreten Auswirkungen sind jedoch nur ungenügend belegt. Ein Verbot würde zudem einen im Vergleich zum Umweltnutzen unverhältnismässigen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit bedeuten.
Der Bundesrat setzt daher vorerst auf freiwillige Massnahmen der Wirtschaft (vgl. Art. 41a Abs. 3 USG) und erwartet von der schweizerischen Tabakindustrie Massnahmen aus eigener Initiative, um in erster Linie die korrekte Entsorgung der Abfälle ihrer Kundinnen und Kunden zu erreichen. In zweiter Linie könnten auch alternative, organisch abbaubare Filter oder mehrfach verwendbare Zigarettenfilter im Markt eingeführt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.