Lexipedia

19.5026 · Fragestunde. Frage · 2019-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei Lieferengpässen von Medikamenten können Spitäler und Ärzte/Ärztinnen Medikamente aus dem Ausland importieren.

- Müssen die Krankenkassen die Medikamente bezahlen, obwohl diese nicht auf der Spezialitätenliste (SL) sind?

- Wenn ja, zu welchem Preis - zum SL-Preis des nichtverfügbaren SL-Medikaments oder zum effektiven Beschaffungspreis?

- Wenn nein, wer bezahlt dann, oder wer bezahlt die Differenz, wenn das importierte Medikament teurer ist als das nichtverfügbare?

- Hat der Patient die Mehrkosten zu übernehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Arzneimittel, die bei einem Lieferengpass aus dem Ausland importiert werden und die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet, falls die Voraussetzungen für die Vergütung im Einzelfall gemäss den Artikeln 71a bis 71d der Verordnung über die Krankenversicherung erfüllt sind. Der Versicherer vergütet die Kosten des aus dem Ausland importierten Arzneimittels sowie den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Auch die Vergütung im Einzelfall unterliegt dem Tarifschutz, und den Versicherten dürfen keine Mehrkosten entstehen.