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19.5185 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss einem veröffentlichten Medienbericht erhalten noch immer mehr als 2000 Personen eine "Nazi-Rente", davon anscheinend auch 49 in der Schweiz. Es überrascht, dass wir noch im Jahr 2019 über Renten sprechen müssen, die an Menschen gezahlt werden, die für die Nazis gekämpft haben oder sogar an Massakern beteiligt waren.

1. Werden in der Schweiz noch Nazi-Renten ausgerichtet?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Rentenzahlungen?

3. Sind diese Renten steuerfrei? Wenn ja, wieso?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Informationen über Rentenbezüger werden zwischen den Sozialversicherungsbehörden nur ausgetauscht, sofern dies in einem Abkommen vorgesehen ist. Die Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland finden auf die erwähnten Renten keine Anwendung. Die Schweizer Behörden verfügen demnach über keine Informationen hinsichtlich der Auszahlung der erwähnten Renten.

3. Gemäss der Einkommensgeneralklausel von Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer unterliegen sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Eine analoge Bestimmung findet auch für die Belange der kantonalen Einkommenssteuer Anwendung. Diesen Grundsätzen folgend müssen damit auch die erwähnten Renten in der Schweiz deklariert werden. Eine Steuerbefreiung gemäss Artikel 24 DBG findet vorliegend keine Anwendung.