19.5314 · Fragestunde. Frage · 2019-06-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Artikel 11 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes verlangt "Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist".
1. Kennt der Bund die Kosten, Margen, Investitionslasten der Mobilfunkanbieter?
2. Kennt er die Preiselastizität bei den Kosten der Datenübermittlung?
3. Nimmt er Einfluss auf Gewinn und Investitionen bei "seiner" Swisscom?
4. Wann ist das Vorsorgeprinzip, unter anderem im Umweltbereich, wirtschaftlich nicht mehr tragbar?