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19.5412 · Fragestunde. Frage · 2019-09-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Wie kann verhindert werden, dass die Ausrichtung von Solidaritätsbeiträgen an ehemalige Verdingkinder zu Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen oder anderen staatlichen Sozialbeiträgen führt?

- Falls legislatorischer Handlungsbedarf bestehen sollte: Ist der Bundesrat gewillt, hier unbürokratisch und schnell eine Gesetzesanpassung vorzuschlagen?

- Teilt er die Auffassung, dass es nicht angehen kann, dass der Solidaritätsbeitrag zu Einkommenseinbussen führen kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Im fraglichen Gesetz wird der Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zwar nicht als Einnahme, aber als Bestandteil des Vermögens berücksichtigt. Um dies zu ändern, ist eine Gesetzesänderung notwendig. Es wurden bereits zwei Motionen von der RK-N und der RK-S sowie eine parlamentarische Initiative der SGK-S eingereicht, die eine entsprechende Änderung anvisieren. Der Bundesrat erachtet eine Änderung, die Einkommenseinbussen aufgrund der Ausrichtung von Solidaritätsbeiträgen ausschliessen will, als gerechtfertigt. Sollte sich das Parlament für den Weg einer parlamentarischen Initiative entscheiden, wird der Bundesrat zu einer raschen Klärung beitragen.

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