19.5543 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In der Region Afrin in Syrien verüben gemäss Uno-Menschenrechtsrat die von der Türkei ausgestatteten islamistischen Milizen Gräueltaten. Zudem ist die Türkei daran, eine Mauer zu bauen, welche Afrin von Syrien abtrennt. In den Häusern, aus welchen Kurden vertrieben wurden, werden Islamisten angesiedelt. Die Vorkommnisse lassen vermuten, dass die türkische Besatzung der Region Afrin nicht von kurzer Dauer sein dürfte.
Wie ist aus völkerrechtlicher Sicht die Situation in Afrin zu beurteilen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist besorgt über die Kampfhandlungen im Nordwesten Syriens und die angespannte Lage im Nordosten. Er erachtet den direkten, kritisch-konstruktiven Dialog mit den involvierten Staaten weiterhin als ein zielführendes Mittel, um eine Verbesserung der Konfliktsituation zu erreichen. Die Schweiz nimmt die Situation in Syrien in ihren bilateralen Beziehungen mit der Türkei regelmässig auf, letztmals im Juli bei einem Treffen der Aussenminister in Ankara. Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation Guhl 18.3366 festgehalten, anerkennt der Bundesrat die territoriale Integrität Syriens und betont, dass die völkerrechtliche Stellung des Gebiets Afrin nicht einseitig geändert werden darf. Aktuell sind in Syrien 6,2 Millionen Binnenvertriebene auf humanitäre Hilfe angewiesen. Sie gehören oftmals zu den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Die Schweiz hat seit 2011 431 Millionen Franken bereitgestellt. Für 2019 sind 61 Millionen Schweizerfranken für die humanitäre Hilfe vorgesehen. Nebst der humanitären Hilfe unterstützt die Schweiz die Uno in Genf in der Suche nach politischen Lösungen. Ebenfalls setzt sie sich für die Achtung und Förderung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sowie für den Kampf gegen die Straflosigkeit ein.