20.1071 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Hinblick auf die kommende Wintersaison haben die Schneesportbetriebe auf der Basis der Grundschutzkonzepte von Seilbahnen Schweiz und GastroSuisse eigene, detaillierte und der Situation angepasste Schutzkonzepte zur Eindämmung der Corona-Epidemie verfasst. In den Skigebieten wurde analysiert, wo mögliche Gefahrenpunkte für Menschenansammlungen sein könnten und auf dieser Basis wurden Massnahmen ergriffen (z.B. längere Öffnungszeiten der Bahnen, bauliche Abgrenzungen beim Anstehen oder in den Bahnen, allgemeine Maskenpflicht, Staffelung beim Essen, etc.). Skifahren ist auf dieser Basis sicher und in der Gastronomie der Skigebiete gelten die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Gastronomiebetrieben (4-Personen-Tisch-Regel, Maskenpflicht wenn nicht am Tisch, etc.). Dass Après-Ski diesen Winter nicht wie bisher stattfinden kann, ist allen bewusst.
Dass der Bundesrat nun auf Druck der umliegenden Länder die Kapazitäten der Bergbahnen beschränken oder andere repressiven Massnahmen ergreifen will, ist vor dem Hintergrund der bereits geltenden strengen Schutzkonzepte nicht nachvollziehbar. Weitere Einschränkungen und eine Verschärfung der Schutzkonzepte bedeuten, dass die Skigebiete kaum noch wirtschaftlich arbeiten können. Eine Ansteckung mit dem Covid-10-Virus auf Skipisten oder auf einem Skilift ist bis jetzt nicht bekannt. Der Schneesport ist in der Schweiz von grosser Bedeutung - zum einen für die Bevölkerung, aber auch für die ländlichen Regionen und den Tourismus.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um folgende Antworten:
1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass eine Ansteckung mit dem Covid-19-Virus auf den Skipisten sehr gering ist?
2. Anerkennt der Bundesrat die grossen Anstrengungen der Skigebiete im Bezug auf die Umsetzung und Einhaltung der bisherigen Schutzkonzepte?
3. Warum will der Bundesrat ohne Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten (z.B. nur Ski- und Sessellifte) die Kapazitäten allgemein eindämmen und die Schutzkonzepte nochmals massiv verschärfen?
4. Ist der Bundesrat bereit, die Skigebiete diesen Winter unter Einhaltung der gültigen Schutzkonzepte, aber ohne Kapazitätseinschränkungen, offen zu lassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Es ist bekannt, dass Ansteckungen mit Covid-19 dort stattfinden, wo viele Menschen eng gedrängt aufeinandertreffen. Die ist in Skigebieten, etwa in Gondelbahnen, Warteräumen oder Zügen, der Fall. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am 4. Dezember 2020 national einheitliche Vorgaben für den Wintersport festgelegt.
2., 3. und 4. Der Bundesrat begrüsst, dass die Betreiber von Skigebieten Schutzkonzepte ausgearbeitet haben. Diese stellen eine gute Grundlage für die Durchführung des Wintertourismus während der Pandemie dar. Angesichts der hohen Fallzahlen sind aber weitere Massnahmen notwendig. Der Bundesrat hat diese Mindestanforderungen an die Schutzkonzepte einheitlich festgelegt, um für alle Wintersportlerinnen und Wintersportler die gleichen Bedingungen zu schaffen.
Antwort des Bundesrates.