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20.1079 · Anfrage · 2020-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das sogenannte backward contact tracing kann mit skalierbaren digitalen Mitteln (Apps) kantonsübergreifende Infektionsherde effizient eindämmen. Mit einem Wildwuchs an datenschützerisch bedenklicher Apps wird derzeit versucht, zu diesem Zweck Registrierungspflichten umzusetzen. Wie beurteilt der Bundesrat in Anbetracht dieses Umstands die Integration der datenschützerisch starken, durch die EPFL vorgeschlagene Lösung NotifyMe und deren Integration in SwissCovid?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es ist richtig, dass derzeit private Unternehmen den Gastronomie- und Event-Veranstaltern Lösungsvorschläge unterbreiten, damit diese ihrer Verpflichtung zur Aufbewahrung der Kontaktdaten ihrer Gäste einfacher nachkommen können. Hierbei handelt es sich um Abmachungen zwischen Privatpersonen, welche von den zuständigen Datenschutzbehörden zu beurteilen sind.

2. Beim Ansatz des "backward contact tracings" erfolgt eine retrospektive Kontaktnachverfolgung. Statt Kontakte von Infizierten zu finden und diese in Quarantäne zu setzen, soll herausgefunden werden, wer das Virus an die positiv getestete Person weitergegeben hat. Dadurch sollen rückwirkend sogenannte Ansteckungs-Cluster identifiziert werden. In Zusammenarbeit mit Ubique hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT die Anwendung "NotifyMe" auf Basis der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne EPFL und Ubique zur Anwendung "Crowd Notifier" weiterentwickelt. Die an einer Veranstaltung teilnehmenden Personen scannen mit der App einen für die Veranstaltung erstellten QR-Code. Die Liste der Check-Ins ist nur lokal auf den jeweiligen Mobiltelefonen gespeichert und wird an keinen zentralen Server gesendet. Wird im Anschluss eine Person positiv getestet, werden alle Personen (nicht nur diejenigen, welche lange und nahe genug bei der positiv getesteten Person waren), welche an dieser Veranstaltung teilgenommen haben, via App über das positive Corona-Testergebnis informiert. Das BIT hat ein Modul entwickelt, das notifizierten Personen erlaubt, sich zu registrieren und einen elektronischen Fragebogen auszufüllen. Dadurch können die betroffenen Personen selbständig eine erste Risikoeinschätzung vornehmen und die kantonsärztlichen Dienste entlasten. Diese Lösung wurde in Zusammenarbeit mit dem kantonsärztlichen Dienst Bern gestaltet und soll in einem Pilotversuch in der Bundesverwaltung getestet werden. Es ist zu prüfen, ob dieses System in die SwissCovid App integriert werden könnte. Zu bedenken ist, dass die SwissCovid App jedoch nur als Unterstützung für das klassische Contact-Tracing gedacht ist, wohingegen die App NotifyMe und die Anwendung CrowdNotifier als Ersatz der klassischen Kontaktlisten verstanden wird. Dies und die Tatsache, dass keine zentrale Speicherung der Daten vorgenommen wird, hat eine Umkehrung des Prozesses beim Contact Tracing zur Folge: Die von der App gewarnten Personen müssen sich aktiv bei den Contact Tracing Teams melden und können nicht anhand von Kontaktlisten eruiert, von den Contact Tracing Teams direkt kontaktiert und bei einem engen Kontakt in Quarantäne versetzt werden. Somit besteht die Gefahr, dass durch die Freiwilligkeit der Meldungen die Quarantäne-Compliance geringer ausfallen könnte als beim bisherigen klassischen Ansatz. Wie auch bei der SwissCovid App ist zudem eine hohe Anzahl Nutzender notwendig, weshalb ein App-Obligatorium sowohl für die Veranstalter als auch die Besucher in Betracht gezogen werden müsste. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet die Entwicklungen laufend und ist stets mit den kantonalen Verantwortlichen sowie weiteren Expertinnen und Experten im Austausch, um eine entsprechende Integration zu prüfen. Dazu gehört auch eine frühzeitige Einbindung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB. Vor einer konkreten Umsetzung muss insbesondere geklärt werden, ob die angestrebte Datenbearbeitung für die Erreichung der Zwecke geeignet und dementsprechend verhältnismässig ist. Das gilt insbesondere für ein potentielles App-Obligatorium, welches auch aus verschiedensten anderen Gründen (bspw. Verhindern einer faktischen Smartphone-Tragepflicht) sehr vorsichtig abgeklärt werden müsste.

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